Pressemitteilung,
21 Stätten neu auf der UNESCO-Welterbeliste
Höhlen und Eiszeitkunst im Schwäbischen Jura eingeschrieben / Bauhaus-Welterbestätte erweitert
Das UNESCO-Welterbekomitee hat im Rahmen seiner 41. Sitzung in Krakau 21 Stätten in die Liste des Welterbes aufgenommen. Die Grenzen von fünf Welterbestätten wurden angepasst. Aus Deutschland zählen die Höhlen und Eiszeitkunst im Schwäbischen Jura jetzt zum UNESCO-Welterbe. Die bereits 1996 in die Liste aufgenommene Welterbestätte „Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau“ wurde um die Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bernau und fünf Laubenganghäuser in Dessau-Roßlau erweitert. Angola und Eritrea verzeichnen erstmals Stätten auf der Welterbeliste.
Die neuen Welterbestätten (in alphabetischer Reihenfolge nach Ländern):
Altstadt von M’banza Kongo (Angola)
Nationalpark Los Alerces (Argentinien)
Archäologische Stätte Valongo-Kai (Brasilien)
Kulangsu: eine historische internationale Siedlung (China)
Kujataa - eine subarktische Agrarlandschaft in Grönland (Dänemark)
Höhlen und Eiszeitkunst im Schwäbischen Jura (Deutschland)
Asmara: Modernistische Stadt Afrikas (Eritrea)
Altstadt von Ahmedabad (Indien)
Heilige Insel Okinoshima und zugehörige Stätten in der Region Munakata (Japan)
Tempelanlage von Sambor Prei Kuk, Archäologische Stätte des alten Ishanapura(Kambodscha)
Venezianisches Verteidigungssystem des 15. bis 17. Jahrhunderts (Italien, Kroatien, Montenegro)
Daurische Landschaften (Mongolei, Russische Föderation)
Hebron / Al-Khalil Altstadt (Palästinensische Gebiete)
Blei-Silber-Zink-Mine von Tarnowskie Góry und ihr unterirdisches Wassermanagementsystem (Polen)
Mariä-Himmelfahrts-Kathedrale der Inselstadt Swijaschsk (Russische Föderation)
Kulturlandschaft der ǂKhomani (Südafrika)
Der englische Lake District (Vereinigtes Königreich)
Die Erweiterungen bestehender Welterbestätten (in alphabetischer Reihenfolge nach Ländern):
Hintergrund
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen und entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste. 1.073 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern stehen jetzt auf der UNESCO-Welterbeliste. Deutschland verzeichnet 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementsystem, das die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren. Das Welterbekomitee tagt noch bis zum 12. Juli 2017 in Krakau.
Weitere Informationen
Fotos der neuen Welterbestätten
Livestream der 41. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
Informationen zur 41. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im Überblick
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Telefon: +49 228 60497-42
Mobil: 0177-4799530
E-Mail: roemer(at)unesco.de