Kultur und Natur
Geopark werden
Das Bewerbungsverfahren um die Auszeichnung als UNESCO-Geopark ist in Deutschland zweistufig gestaltet. Die entscheidende Rolle spielt dabei das Nationalkomitee für UNESCO-Geoparks in Deutschland. Bewerbende müssen das Nationalkomitee für UNESCO-Geoparks überzeugen, dass sie 15 Kriterien erfüllen.
Kriterien
UNESCO-Geoparks arbeiten in den Handlungsfeldern Bildung und Forschung, Landschaftspflege, Geo- und Naturschutz, Regionalentwicklung und nachhaltiger Tourismus sowie internationale Zusammenarbeit. Die Kriterien sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene stellen deutliche Ansprüche in diesen Bereichen, wobei die Kriterien des Nationalkomitees die internationalen Kriterien für den besonderen Kontext in Deutschland ergänzen und differenzieren. Zentraler Referenzrahmen für alle Maßnahmen und Vorhaben der UNESCO-Geoparks ist die Globale Nachhaltigkeitsagenda 2030.
Die Kriterien definieren Anforderungen, welche Gebiete überhaupt für eine Bewerbung in Frage kommen, zum Beispiel muss ein UNESCO-Geopark geowissenschaftlich im weltweiten Vergleich bedeutende Landschaften und Geotope umfassen. Eine Überlappung mit anderen UNESCO-Stätten muss überzeugend begründet werden. Auch für die Größe eines Geoparks gibt es Vorgaben. Dazu muss ein Geopark durch ausreichend hauptamtliches und qualifiziertes Fach- und Verwaltungspersonal in einer klar strukturierten und leistungsfähigen Verwaltung betreut werden und eine seinen Funktionen und seiner Gesamtfläche angemessene finanzielle Ausstattung haben. Es muss ein partizipativ abgestimmter Managementplan vorliegen und das Aktivitätenportfolio muss bestimmte Bereiche abdecken.
Nationalkomitee
Erst mit Zustimmung und Unterstützung des Nationalkomitees werden Bewerbungen an die UNESCO eingeleitet. Auf internationaler Ebene folgen weitere Prüfschritte.
Das Nationalkomitee wurde im April 2016 beim Auswärtigen Amt eingerichtet und ist zuständig für alle deutschen Geoparks, die die Anerkennung als UNESCO-Geopark anstreben oder erzielt haben. Dem Nationalkomitee gehören führende Expertinnen und Experten aus den Bereichen Geowissenschaften, nachhaltige Entwicklung, Tourismus und Bildung sowie Vertreter von Bund und Ländern an.
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist seit 2016 Beratungsstelle für UNESCO-Geoparks und unterstützt die Arbeit des Nationalkomitees. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Bewerbung, Weiterentwicklung und Revalidierung als UNESCO-Geopark (geoparks(at)unesco.de).
Bewerbung beim Nationalkomitee – Fristen
Formale Voraussetzung für eine Bewerbung als UNESCO-Geopark in Deutschland ist, dass ein Gebiet bereits als Nationaler Geopark zertifiziert ist. Als erster formaler Schritt zur Einleitung der Bewerbung muss ein zertifizierter Nationaler Geopark mit Frist 15. Januar eine einseitige Interessenbekundung in englischer Sprache bei der Beratungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission einreichen. Diese berät bezüglich der Formanforderungen und auch dazu, ob in einem bestimmten Jahr eine Bewerbung überhaupt möglich ist.
Der Antragsentwurf selbst ist in englischer Sprache zu verfassen und kann jährlich mit Frist zum 31. März bei der Beratungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission eingereicht werden. Diese begleitet Antragstellende je nach Wunsch auch in dieser Phase der Bewerbung. Nach Einreichung der Bewerbung findet voraussichtlich im folgenden Juni/Juli eine Bereisung des Geoparks durch Mitglieder des Nationalkomitees statt. Auf Grundlage des Bewerbungsantrags, zusätzlich eingeholter Stellungnahmen und den Ergebnissen der Bereisung entscheidet das Nationalkomitee über die Weiterleitung der Bewerbung an die UNESCO.
Internationales Verfahren – Ablauf
Falls das Nationalkomitee einen Bewerbungsantrag an die UNESCO weiterleitet, folgt das internationale Prüfverfahren. Das UNESCO-Sekretariat prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet anschließend die Kapitel zum Thema Geologie an die International Union of Geological Sciences (IUGS) zur fachlichen Bewertung weiter.
Gleichzeitig wird ein Evaluierungsteam aus (üblicherweise) zwei internationalen Gutachterinnen oder Gutachtern zusammengestellt, welches das Gebiet bereist. Nach Abschluss der Bereisung erstellen die Gutachterinnen und Gutachter einen Bericht und legen diesen dem UNESCO-Sekretariat vor, welches diesen wiederum dem „Rat für UNESCO-Geoparks“ zur Prüfung vorlegt.
Anschließend kann der Rat die Empfehlung aussprechen, einem Antrag entweder stattzugeben, ihn abzulehnen oder ihn für maximal zwei Jahre aufzuschieben, damit die Qualität der Bewerbung in der Zwischenzeit verbessert werden kann.
Im Fall der positiven Bewertung der Anträge durch die Evaluierungsteams und einer positiven Entscheidung des Rates wird eine Empfehlung an die UNESCO-Generaldirektion ausgesprochen. Der Exekutivrat der UNESCO verabschiedet schließlich die vom Rat beschlossenen Nominierungen. Im besten Fall dauert das Verfahren von Interessensbekundung bis Anerkennung 27 Monate.
Das UNESCO-Sekretariat informiert den Antragstellenden und die zuständigen nationalen Behörden über die Entscheidung des Exekutivrats.
- Webseite der UNESCO: Bewerbung als UNESCO-Geopark
Warum Geopark werden?
Mit der Auszeichnung als UNESCO-Geopark ist keine finanzielle Förderung verbunden. Auch handelt es sich bei den Geoparks bislang nicht – anders als bei den Biosphärenreservaten – um Schutzgebietskategorien. Geoparks sind also bislang nicht im Bundes- oder Landesrecht verankert. UNESCO-Geoparks akquirieren ihre finanzielle Mittel daher bislang meist auf der kommunalen Ebene, um notwendiges zusätzliches Personal sowie Ausgaben für die intensive Projektarbeit, aber auch für nationale und internationale Reisen und Sachkosten, unter anderem im Rahmen der Bereisungen durch internationale Evaluierungsteams, stemmen zu können.
Im Gegenzug profitieren die UNESCO-Geoparks von der Mitgliedschaft in einem nationalen Zusammenschluss, dem Forum Deutscher UNESCO Global Geoparks, und den internationalen Netzwerken (Global Geoparks Network und European Geoparks Network), welche jeweils Unterstützung in Bezug auf fachliche Fragen und Kooperationsmöglichkeiten bieten. Gemeinsam setzen sich die Deutsche UNESCO-Kommission, die UNESCO und die Geopark-Netzwerke für eine höhere Sichtbarkeit und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit ein.
Das Nationalkomitee für deutsche UNESCO-Geoparks, zusammengesetzt aus Fachleuten in den Bereichen Geowissenschaften, nachhaltige Entwicklung, Tourismus und Bildung, berät die Geoparks zudem in Hinblick auf die anspruchsvollen Kriterien und begleitet die Weiterentwicklung der Geoparks im Sinne der Ziele der UNESCO und der Bundesregierung.
Grundlegende Dokumente
- Statuten des Nationalkomitees
- Verfahren des Nationalkomitees zur nationalen Prüfung von Neuanträgen sowie von regelmäßigen Überprüfungen
- Kriterien für UNESCO-Geoparks in Deutschland
- Operative Leitlinien für Globale Geoparks der UNESCO
- Webseite der UNESCO: Revalidierungsverfahren auf internationaler Ebene