Kultur und Natur
Kulturgutschutz
Kulturgüter sind Teil des kulturellen Erbes der Menschheit und verbunden mit vielfältigem gesammelten Wissen, Erfahrungen, Praktiken, Lebensformen und kultureller und heimatlich-naturräumlicher Identität. Werden Kulturgüter zerstört, dann wird auch eine Quelle von Wissen und Identität beschädigt. Die UNESCO setzt sich deshalb für den Schutz von Kulturgütern ein.
Insbesondere die Beschädigung von Kulturgut in Krisenregionen oder durch Naturkatastrophen, die gezielte, symbolhafte Zerstörung von kulturellem Erbe durch Terrorismus sowie der illegale Handel mit Kulturgut sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit.
Die Zerstörungen der syrischen Oasenstadt Palmyra und der Mausoleen im malischen Timbuktu durch islamistische Milizen hat Menschen weltweit schockiert. Plünderungen, Raubgrabungen und Zerstörung von Kulturstätten und Manuskripten gibt es allerdings nicht erst seit den (Bürger-)Kriegen des 21. Jahrhunderts. In vielen Regionen der Welt haben sie eine lange Geschichte. Die mutwilligen Zerstörungen stellen nicht nur einen Angriff auf das kulturelle Erbe der Menschheit dar. Gerade in Konfliktgebieten können Plünderungen und Schmuggel zugleich der Finanzierung von kriegerischen und terroristischen Aktivitäten dienen.
Weil wertvolle Kulturgüter und -stätten gesellschaftliche Identitäten festigen und durch ihre Vermittlungsfunktion die Völkerverständigung voranbringen, haben Staaten nationale und internationale Maßnahmen für den Kulturgutschutz ergriffen. Das Ziel des Kulturgutschutzes liegt in der Bewahrung des Kulturerbes, um es künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können. Da Kulturgüter immer auch Zeugnisse der menschlichen Entwicklung sind, kommt ihr Schutz stets der Allgemeinheit zugute. Der Schutz von Kulturgut als Zeugnis der kulturellen Geschichte und Identität von Menschen und Nationen ist eine wichtige Aufgabe von Kulturpolitik.
Internationaler Kulturgutschutz
Die UNESCO schützt Kulturgüter auf der Grundlage zahlreicher internationaler Abkommen, darunter die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954, die UNESCO-Konvention gegen den illegalen Handel mit Kulturgut von 1970 und die UNESCO-Welterbekonvention von 1972.
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) mit ihren zwei Zusatzprotokollen ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten. Das Übereinkommen und die Protokolle verbieten die Zerstörung, den Diebstahl und die Plünderung von Kulturgut in Kriegen oder bewaffneten Konflikten.
Ein wichtiges völkerrechtliches Instrument zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut ist das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut der UNESCO von 1970. Die Konvention soll den illegalen Handel mit beweglichen Kulturgütern verhindern und sieht für den Fall der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut einen Rückgabeanspruch vor.
„Der illegale Handel mit Kulturgütern vernichtet nicht nur Kenntnisse über die Geschichte der Menschheit und zerstört Teile unserer kulturellen Identitäten. Er finanziert auch den Terrorismus und stellt damit eine Gefahr für die weltweite Sicherheit dar"
Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, ehemalige Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission
Weitere Informationen
Webseite der UNESCO zum internationalen Kulturgutschutz
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954)
Webseite der deutschen Bundesregierung zum Kulturgutschutz in bewaffneten Konflikten
Schutz des Kulturerbes unter Wasser
Archäologisches Kulturgut unter Wasser ist einzigartig. Von der Luft abgeschlossen, ist es in der Regel über Jahrhunderte konserviert und ermöglicht deshalb Aussagen zur Kultur- und Umweltgeschichte, wie sie aufgrund anderer Quellen nur schwer oder gar nicht gewonnen werden können. Wegen der Komplexität und der juristischen Brisanz des internationalen Seerechts fehlte es lange Zeit an internationalen Regelungen zum Schutz des Kulturgutes unter Wasser.
2001 hat die UNESCO-Generalkonferenz eine Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser verabschiedet, die 2009 in Kraft trat. Das Übereinkommen untersagt jeglichen Handel mit Artefakten von Schiffswracks, die älter als 100 Jahre sind. Es will damit der Plünderung des Kulturerbes in den Weltmeeren entgegentreten. Die Gefährdung des Kulturerbes unter Wasser nimmt jedoch weiter zu.
Kulturgutschutz in Deutschland
Während die Erhaltung von Kulturgut in erster Linie Sache der Länder ist, ist der Bund in zwei Bereichen für die Gesetzgebung zuständig: Einerseits für den Schutz von national wertvollem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland. Andererseits für den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland eingeführt wurde und zurückzugeben ist.
Im Jahr 2016 hat Deutschland sein Kulturgutschutzrecht modernisiert und das deutsche Recht an internationale und EU-Standards angepasst. Das novellierte Kulturgutschutzgesetz verbietet die Einfuhr von unrechtmäßig ausgeführtem Kulturgut nach Deutschland. Das heißt, wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht für jedes Stück eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes, die bei Einfuhr nach Deutschland vorzulegen ist, sofern der Herkunftsstaat eine solche Genehmigungspflicht für die Ausfuhr vorsieht.
Weitere Informationen
Webseite der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland
„Als Teil des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit und Ausdruck kultureller Vielfalt sind syrische Kulturgüter grundsätzlich schützenswert – umso dringlicher angesichts des gegenwärtigen Bürgerkriegs.
Es droht der unwiederbringliche Verlust von Bauwerken, Artefakten, sprachlicher Diversität und vielfältigen kulturellen Praktiken: Kulturerbe gehört zu den Menschenrechten und ist Bestandteil von Lebensqualität.“
Saskia Baderschneider und Zoya Masoud, Young Experts Forum: „Unite for Syrian Heritage“, Berlin 2016 (DUK Jahrbuch 2016/ 2017, S. 90/91)