Kultur und Natur
Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Bundesweites Verzeichnis
Im Verzeichnis Deutschlands sind 150 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen.
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe
Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes
Überliefertes Wissen und Können wertschätzen
Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Dieser Schritt ist eine Wertschätzung und Anerkennung überlieferten Wissens und Könnens. Unter dem Motto „Wissen. Können. Weitergeben“ setzt Deutschland das Übereinkommen mit verschiedenen Aktivitäten um. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Zwischen Tradition und Innovation: Das Bauhüttenwesen - Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
Das Bundesweite Verzeichnis
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative und inklusive immaterielle Kulturformen und deren reichen Schatz an Erfahrungswissen.
Immaterielles Kulturerbe wird durch das Engagement seiner Trägergemeinschaften lebendig gehalten, weitergegeben und weiterentwickelt. Trägerinnen und Träger Immateriellen Kulturerbes wenden ihr Wissen und Können praktisch an und geben es von Generation zu Generation weiter.
Das Register Guter Praxisbeispiele ist Teil des Bundesweiten Verzeichnisses. Es fördert erfolgreiche und innovative Modellprogramme in Deutschland, die zu einer nachhaltigen Entwicklung, Pflege und Weitergabe Immateriellen Kulturerbes beitragen.
Einige Bundesländer führen darüber hinaus Länderverzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes oder haben Beratungsstellen für Interessierte, Bewerberinnen und Bewerber und Trägerinnen und Träger Immateriellen Kulturerbes eingerichtet. weiterlesen
Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, im besonderen Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sind unerlässliche Partnerinnen und Partner bei der Umsetzung des Übereinkommens. Sie wirken durch eigene Projekte bei der Bestandsaufnahme, Dokumentation, Popularisierung und Weiterentwicklung des Immateriellen Kulturerbes mit.
Kulturtalente sind nachhaltige Trägerinnen und Träger Immateriellen Kulturerbes. Sie leben und prägen vielfältige kulturelle Ausdrucksformen, besitzen spezialisiertes Wissen über Mensch und Natur, und geben tradierte wie zukunftsgerichtete Handwerkstechniken über Generationen hinweg weiter.