Immaterielles Kulturerbe in den Ländern
Unabhängig von Einträgen im Bundesweiten Verzeichnis haben einige Bundesländer eigene Landesverzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes eingerichtet. In diese haben sie eine Auswahl ihrer landeseigenen Kultur- und Wissensformen aufgenommen.
Aktuell gibt es Länderverzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes in folgenden Bundesländern:
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben zur Beratung von Interessierten und Trägergruppen Immateriellen Kulturerbes auch eigene Beratungsstellen eingerichtet.
Die Länder gestalten das Auswahlverfahren in der ersten Stufe des innerstaatlichen Verfahrens zur Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses selbst. Bitte kontaktieren Sie daher für Fragen die jeweiligen Ansprechpersonen.