Biosphärenreservate
Unser Beitrag
Die Deutsche UNESCO-Kommission besitzt keine formale Zuständigkeit für die Biosphärenreservate in Deutschland. In enger Zusammenarbeit mit dem MAB-Nationalkomitee und dem Bundesumweltministerium setzt die Deutsche UNESCO-Kommission sich jedoch für folgende Aspekte ein:
1. Stärkung des Weltnetzes der Biosphärenreservate
In mehreren großen Projekten hat sich die Deutsche UNESCO-Kommission für eine bessere Umsetzung des Konzepts „Biosphärenreservat“ in Afrika eingesetzt.
Das Management-Handbuch für Leitende von afrikanischen Biosphärenreservaten hat die Deutsche UNESCO-Kommission zwischen 2012 und 2015 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet und publiziert. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesumweltministerium. Das Handbuch wurde von drei afrikanischen Autorinnen und Autoren formuliert: Prof. Dr. Wafaa Amer aus Ägypten, Sheila Ashong aus Ghana und Dr. Djafarou Tiomoko aus Benin. Eng in die Formulierung eingebunden waren die Netzwerke AfriMAB und ArabMAB, das MAB-Sekretariat der UNESCO und fast alle Biosphärenreservatsmanager und -managerinnen Afrikas.
Handbuch (englische Vollfassung, barrierefreie PDF-Webversion)
Handbuch (englische Kurzfassung, barrierefreie PDF Webversion)
Handbuch (französische Vollfassung, barrierefreie PDF Webversion)
Die über 90 Biosphärenreservate in Afrika stehen oft vor der Herausforderung, Akteurinnen und Akteure und die Bevölkerung insgesamt zielführend in das Management einzubeziehen. Nur einzelne Biosphärenreservate, unter anderem in Äthiopien und in Südafrika, haben partizipative Strukturen für Planung und Management. Ziel des Handbuchs sind daher Verbesserung von Managementeffektivität und Partizipation. Das Handbuch stellt praktische Aspekte in den Vordergrund, zum Beispiel wie man Konflikte zwischen einzelnen Akteurinnen und Akteuren eines Biosphärenreservats lösen kann, wie wirtschaftliche Erträge aus einem Schutzgebiet mit den Dörfern geteilt werden können, wie man partizipativ einen Management-Plan erarbeiten kann oder wie Konsultationen und Anhörungen organisiert werden können. Die Publikation liefert auch Argumente für potenzielle finanzielle Unterstützende und Entscheidungsträgerinnen und -träger in Ministerien. Das Handbuch liegt in Englisch und Französisch vor. Es steht unter einer „Creative Commons Lizenz“ und kann daher weitgehend frei in andere Sprachen übersetzt und an andere Kontexte angepasst werden. Es gilt als das umfassendste Werk seiner Art weltweit.
Seit Dezember 2017 begleitet die Deutsche UNESCO-Kommission acht Länder im südlichen Afrika bei der Einrichtung und Stärkung von Biosphärenreservaten. Nur zwei dieser acht Länder haben bereits Biosphärenreservate – alle streben zwar die Einrichtung an, allerdings ist dies bislang oft an innenpolitischen Hürden gescheitert. Zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz, der südafrikanischen Regierung und dem UNESCO-Büro vor Ort und finanziert vom Bundesumweltministerium sollen diese Hürden überwunden werden.
Als Ergebnis dieser Arbeit hat die UNESCO unter anderem die jeweils ersten Biosphärenreservate in Eswatini (2019) und Lesotho (2021) anerkannt.
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt zudem die deutschen Biosphärenreservate bei der Kontaktaufnahme und Kontaktvertiefung mit Biosphärenreservaten aus anderen Weltregionen. Daher hat sie 2015/2016 die Formulierung eines entsprechenden Positionspapiers des MAB-Nationalkomitees unterstützt.
Sie hat zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz und anderen Partnern 2012 und 2017 zwei Veranstaltungen organisiert, um die deutsche Wissenschaft und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Nutzung von Biosphärenreservaten als Instrument zu gewinnen. Seit 2012 gibt sie zudem die Weltkarte der Biosphärenreservate heraus.
2. Politische Unterstützung für Biosphärenreservate
Die Deutsche UNESCO-Kommission präsentiert die Arbeit der deutschen Biosphärenreservate zusammen mit der Bundesregierung bei der UNESCO und bei allen weiteren relevanten Stellen. So war Deutschland 2009, 2011 und 2015 jeweils der Initiator von Resolutionen der UNESCO-Generalkonferenz zur Stärkung von Biosphärenreservaten.
Seit 2019 unterstützt die Deutsche UNESCO-Kommission die Einrichtung des "Parlamentskreis Biosphärenreservate" im Deutschen Bundestag.
2011 organisierte die Deutsche UNESCO-Kommission zusammen mit UNESCO, BMU und BfN in Dresden die globale hochrangige Fachkonferenz zum 40. Jubiläum der Gründung des MAB-Programms. Rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis aus 74 Staaten nahmen an der Konferenz teil. Als Ergebnis verabschiedeten die Teilnehmenden die Dresdner Erklärung, die die Leistungsfähigkeit von Biosphärenreservaten für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel betont. Drei Publikationen und einen Film hat die Deutsche UNESCO-Kommission zu diesem Anlass produziert: Gute Beispiele Biosphärenreservate im Klimawandel, Gute Beispiele Biosphärenreservate und Gewässerschutz, Dresdener Erklärung.
Biosphärenreservate waren auch das Thema der Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission 2007 in Dessau. Die dort verabschiedete Resolution zu Biosphärenreservaten formuliert bis heute relevante Erwartungen an Bund und Länder.
3. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Die Deutsche UNESCO-Kommission setzt sich bereits seit 2002 für eine Stärkung von BNE im gesamten deutschen Bildungssystem ein. Daher ist für sie auch BNE in Biosphärenreservaten eine Priorität. Das MAB-Nationalkomitee hat 2014 ein Positionspapier zu BNE in Biosphärenreservaten verabschiedet. 2017 hat die Deutsche UNESCO-Kommission zusammen mit Europarc Deutschland einen Workshop zum Thema organisiert. Mehrere Bildungsnetzwerke aus Biosphärenreservaten wurden bereits von der Deutschen UNESCO-Kommission und dem BMBF im UNESCO-Weltaktionsprogramm für ihre Arbeit zu BNE ausgezeichnet, zum Beispiel aus der Rhön oder aus dem Berchtesgadener Land.
4. Nutzung des UNESCO-MAB-Logos
Sowohl der Name, das Akronym und das Logo der UNESCO als auch das Logo des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ sind international geschützte Zeichen. In Deutschland nimmt die Deutsche UNESCO-Kommission den Schutz der sich daraus ergebenden Rechte wahr, unter anderem mithilfe des Patent- und Markenrechts.
Maßgeblich dafür ist der Leitfaden zur Nutzung des Namens und Akronyms der UNESCO und der Biosphärenreservatlogos durch die UNESCO-Biosphärenreservate in Deutschland. Diesen hat die Deutsche UNESCO-Kommission verabschiedet auf Basis der Logo-Richtlinien der UNESCO.
Folgende wichtige Prinzipien gelten unter anderem:
- Verwaltungsstellen von Biosphärenreservaten dürfen Dritte nicht autorisieren, das Biosphärenreservatlogo zu nutzen.
- Einrichtungen wie Fördervereine oder Freundeskreise können grundsätzlich nicht pauschal autorisiert werden, das Biosphärenreservatlogo zu nutzen.
- Eine kommerzielle Verwendung des Biosphärenreservatlogos ist nicht zulässig. Ausnahmen vom Verbot der kommerziellen Nutzung des Biosphärenreservatlogos bedürfen des Abschlusses eines eigenständigen Vertrags mit der Deutschen UNESCO-Kommission und/oder der UNESCO.
5. Partnerschaften mit der Wirtschaft
Seit 2008 unterstützt das Unternehmen Danone Waters Deutschland Projekte zu Verbesserung der Wasser- und Gewässerqualität in deutschen Biosphärenreservaten.