Über die UNESCO
Geschichte der UNESCO – eine Chronik
Am 16. November 1945 unterzeichneten 37 Staaten in London die Verfassung der UNESCO und setzten damit den Grundstein für die Arbeit der UNESCO.
Gemäß ihrer Verfassung hat die UNESCO die Aufgabe, „durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen“ (Artikel I.1). Ziel der UNESCO ist internationale Vertrauensbildung durch kulturellen und wissenschaftlichen Austausch.
Ihren Mitgliedstaaten bietet die UNESCO ein globales Forum zur intellektuellen Zusammenarbeit. Über die im UN-System einzigartige Institution der Nationalkommissionen bezieht die UNESCO dabei die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen in ihre Arbeit ein. In den 75 Jahren ihres Bestehens hat die UNESCO beachtliche Erfolge erzielt, zum Beispiel bei der Bekämpfung des Analphabetismus und der Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung, beim Aufbau von Forschungsnetzwerken und Modellprojekten für nachhaltige Entwicklung, bei der Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt sowie beim Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit.
That the wide diffusion of culture, and the education of humanity for justice and liberty and peace are indispensable to the dignity of man and constitute a sacred duty which all the nations must fulfil in a spirit of mutual assistance and concern;
Die weite Verbreitung von Kultur und die Erziehung zu Gerechtigkeit, Freiheit und Frieden sind für die Würde des Menschen unerlässlich und für alle Völker eine höchste Verpflichtung.
Verfassung der UNESCO von 1945