Kultur und Natur
Immaterielles Kulturerbe weltweit
Geigenbau im italienischen Cremona, Yoga aus Indien, die kubanische Rumba, der Zaouli-Tanz in Côte d’Ivoire, der Pinisi-Bootsbau in Indonesien oder das traditionelle System der Wasserrichter in Peru – sie alle gehören zum von der UNESCO anerkannten Immateriellen Kulturerbe.
Neuaufnahmen in die UNESCO-Listen
Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss Immaterielles Kulturerbe erweitert die drei weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes jährlich um Neuaufnahmen von Kulturformen und Modellprogrammen.
Die lebendigen kulturellen Ausdrucksformen prägen Identitäten und stärken den Zusammenhalt von Gruppen und Gemeinschaften. Durch den Rückgriff auf traditionelles Wissen und erfahrungsbasiertes Können leisten sie einen Beitrag zur Bewältigung aktueller wie auch zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen.
Mit dem Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedete die UNESCO 2003 ein wegweisendes Instrument zur Würdigung überlieferten menschlichen Wissens und Könnens sowie zur Bewusstseinsbildung für dessen lokale, regionale und internationale Bedeutung. Das Übereinkommen soll außerdem die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Immateriellen Kulturerbes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie durch gemeinsame, grenzüberschreitende Initiativen fördern
Einmal jährlich nimmt der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss neue Immaterielle Kulturformen sowie Gute Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes in die drei internationalen UNESCO-Listen auf.
Im Rahmen des Übereinkommens fördern die UNESCO und die Deutsche UNESCO-Kommission Projekte und Fachtagungen zum Wissensaustausch, zur Generierung von Erkenntnissen und zum Kapazitätsaufbau.
UNESCO-Übereinkommen Immaterielles Kulturerbe
Dem UNESCO-Übereinkommen von 2003 sind bislang 180 Staaten beigetreten, wodurch es fast universelle Gültigkeit erlangt hat.
Wie Deutschland führen auch andere Vertragsstaaten nationale Verzeichnisse zum Immateriellen Kulturerbe. Eine Übersicht finden Sie hier:
Nationale Verzeichnisse Immaterielles Kulturerbe
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (PDF)
Drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes
Auf internationaler Ebene gibt es drei UNESCO-Listen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes:
- Die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zeigt beispielhaft die weltweite Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes. Die Liste soll zur größeren Sichtbarkeit und wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung von Immateriellem Kulturerbe weltweit beitragen.
- Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes soll deutlich machen, dass einige Kulturformen durch globale wie auch lokale Entwicklungen bedroht sind und effektiver Erhaltungsmaßnahmen bedürfen. Zur Unterstützung geeigneter Maßnahmen hat die UNESCO einen internationalen Fonds eingerichtet.
- Die ins UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele aufgenommenen Modellprojekte zeigen, wie Immaterielles Kulturerbe effektiv und mit innovativen Methoden erhalten, an kommende Generationen weitergeben und lebendig weiterentwickeln werden kann.
Einträge in den UNESCO-Listen
Die drei UNESCO-Listen weisen 678 Einträge aus 140 Ländern auf.
Beitrag Deutschlands zu den UNESCO-Listen
Deutschland verzeichnet derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes:
Hebammenwesen (zusammen mit sieben weiteren Staaten)
Manuelle Glasfertigung (zusammen mit fünf weiteren Staaten)
Traditionelle Bewässerung (zusammen mit sechs weiteren Staaten)
Bauhüttenwesen (zusammen mit vier weiteren Staaten)
Falknerei (zusammen mit 23 weiteren Staaten)
Blaudruck (zusammen mit vier weiteren Staaten)
Flößerei (zusammen mit fünf weiteren Staaten)
UNESCO-Listungen aus Deutschland
Aufnahmen und Nominierungen von Kulturformen und Modellprogrammen aus Deutschland