UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes

Die UNESCO-Generalkonferenz hat das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003 verabschiedet. Im Frühjahr 2006 trat es nach Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Deutschland, als einer von mittlerweile 181 Vertragsstaaten, ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. 

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes betont den besonderen Charakter Immateriellen Kulturerbes: Es ist lebendig und an Menschen gebunden, die es ausüben und kreativ weiterentwickeln. Immaterielles Kulturerbe ist damit dynamisch und unterliegt gesellschaftlichen Transformationsprozessen. Ausschlaggebend für die Erhaltung Immateriellen Kulturerbes ist, dass Menschen ihre Traditionen und Werte, ihr Wissen und Können von Generation zu Generation aktiv weitergeben.

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes von 2003 ergänzt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) der UNESCO von 1972 und hebt die Wechselwirkungen zwischen Immateriellen Kulturerbe und (materiellem) Welterbe hervor.

Ziele des Übereinkommens sind:

  • Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes auf nationaler Ebene durch Erstellung von regionalen und/oder nationalen Verzeichnissen
     
  • Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes auf internationaler Ebene durch eine Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, eine Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und ein Register Guter Praxisbeispiele mit Programmen, Projekten und Aktivitäten zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes
     
  • Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes und seiner Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene
     
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung (u.a. durch länderübergreifende UNESCO-Nominierungen, Erhaltungsmaßnahmen, Informations- und Erfahrungsaustausche, Bereitstellung von Personal, Capacity Building-Maßnahmen)

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes sieht drei Listen vor. Auf den drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes sind über 650 kulturelle Ausdrucksformen, Traditionen und Bräuche aus allen Weltregionen eingetragen.

Weiterführende Informationen

Dem Übereinkommen sind bislang 181 Staaten beigetreten, wodurch es fast universelle Gültigkeit erlangt hat.

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (PDF)

Richtlinien zur Durchführung der Konvention (PDF) (Stand 2022, nur auf Englisch)

Ethische Prinzipien im Umgang mit dem Immateriellen Kulturerbe (PDF)

Zielrahmen der Konvention (PDF) (Englisch)

Die Organe der Konvention

Generalversammlung der Vertragsstaaten

Die Generalversammlung der Vertragsstaaten ist das souveräne Organ des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Sie kann Maßnahmen ergreifen, um die Ziele des Übereinkommens zu fördern. Darüber hinaus verabschiedet die Generalversammlung die vom Zwischenstaatlichen Ausschuss erstellten Richtlinien zur Durchführung der Konvention.

Die Generalversammlung der Vertragsstaaten tritt alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Sie wählt die Mitglieder des Zwischenstaatlichen Ausschusses. Dabei gilt der Grundsatz einer gleichgewichtigen geografischen Verteilung und einer ausgewogenen Rotation.

Zwischenstaatlicher Ausschuss 

Dem Zwischenstaatlichen Ausschuss gehören 24 Mitgliedstaaten an, die von der Generalversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden. Im Sinne der Rotation wird die Hälfte der Mitglieder alle zwei Jahre neu gewählt. Von 2022 bis 2026 ist auch Deutschland Mitglied im Ausschuss.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss trifft einmal jährlich zusammen. Er ist der Generalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und berichtet ihr über alle seine Tätigkeiten und Entscheidungen. Die Aufgaben des Ausschusses sind:

  • Förderung der Ziele des Übereinkommens sowie Unterstützung und Überwachung ihrer Umsetzung
  • Erarbeitung von Richtlinien zur Durchführung der Konvention
  • Entscheidung über Aufnahmen in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ und die „Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes“ sowie in das „Register Guter Praxisbeispiele zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“
  • Prüfung der regelmäßigen Berichte der Vertragsstaaten
  • Entscheidung über die Bewilligung internationaler Unterstützung

Für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) besteht die Möglichkeit, sich von der Generalversammlung akkreditieren zu lassen und für den Zwischenstaatlichen Ausschuss beratend tätig zu werden. Aus Deutschland ist in diesem Kreis der Bund Heimat und Umwelt e. V., der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. aktiv.

Sekretariat

Die Organe des Übereinkommens werden vom Sekretariat der UNESCO unterstützt. Das Sekretariat erstellt die Unterlagen für die Generalversammlung und den Zwischenstaatlichen Ausschuss, bereitet die Sitzungen der beiden Gremien vor und stellt die Umsetzung ihrer Beschlüsse sicher.

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