Bildung

Menschenrechtsbildung

Menschenrechte sind die grundlegenden Rechte eines jeden Menschen: Sie gelten für Staatsangehörige ebenso wie Asylsuchende und irregulär eingewanderte Menschen, schwerkranke oder im Koma liegende Menschen, Kleinkinder oder Gefangene.

Sie werden nicht durch den Staat verliehen. Jeder Menschen hat sie von Geburt an. Menschenrechte sind universell (sie gelten für alle Menschen weltweit) und niemand kann seine Menschenrechte verlieren. Menschenrechte sind nicht abstrakt: So enthält das Menschenrecht auf Bildung die Konsequenz, dass Bildung kostenfrei sein muss - mindestens der Grundschulunterricht. Menschenrechte müssen in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden: bürgerliche und politische Rechte (wie beispielsweise Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht) ebenso wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (wie beispielsweise Recht auf Bildung, Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und Recht auf faire Arbeitsbedingungen). Diese konkreten Menschenrechte sind in Völkerrechtsverträgen internationaler Organisationen verbindlich festgeschrieben.

Nur wenn Menschen ihre Rechte kennen, können sie diese Rechte auch einfordern und sich für sie einsetzen. Menschenrechtsbildung ist daher eine zentrale Voraussetzung, die Menschenrechte zu verwirklichen – in Deutschland ebenso wie in allen anderen Staaten. Daher umfasst das Recht auf Bildung auch das Recht auf Menschenrechtsbildung. Menschenrechte als konkrete Rechte sind immer noch zu wenig bekannt. Seit 2005 setzt sich die UNESCO mit dem Weltprogramm für Menschenrechtsbildung dafür ein, dies zu ändern.

Was ist Menschenrechtsbildung?

Menschenrechtsbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen sowie Handeln über, durch und für die Menschenrechte. Lernen über Menschenrechte vermittelt Schlüsselbegriffe wie Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenwürde oder Diskriminierung, Kenntnisse der menschenrechtlichen Verträge und die historischen und aktuellen (Lern-) Prozesse zur Entwicklung und zum Schutz von Menschenrechten. Lernen durch Menschenrechte zielt auf "Empowerment" ab, auf die Reflexion von Haltungen, Einstellungen und Werten vor dem Hintergrund der Menschenrechte. Menschenrechtsbildung mündet darin, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen. Lernen für die Menschenrechte ermöglicht es, aktiv für die Achtung der Menschenrechte einzutreten, zum Beispiel durch konstruktive Konfliktbewältigung.

Wichtige Grundlagentexte

Menschenrechtsbildung ist völkerrechtlich im Menschenrecht auf Bildung verankert. Die UNESCO-Empfehlung über die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und zum Frieden in der Welt sowie die Erziehung zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1974 war der erste Text der Vereinten Nationen, der den inhaltlichen Auftrag an die Bildung zur Förderung von Frieden und Menschenrechten umfassend behandelte.

Menschenrechtsbildung wurde in der Folge der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte 1993 und der anschließenden UN-Dekade zur Menschenrechtserziehung 1995-2004 weithin bekannt. Im Anschluss an die Dekade 1995-2004 rief die UN-Generalversammlung 2004 das Weltprogramm zur Menschenrechtsbildung aus. 2009 war das UN-Jahr des Menschenrechtslernens und 2012 verabschiedeten die Vereinten Nationen auch die UN-Erklärung über Menschenrechtsbildung.

Umsetzung in Deutschland

Die Kultusministerkonferenz der Länder verabschiedete schon 1980 eine Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule. Diese Empfehlung wurde im Jahr 2000 bekräftigt und im Jahr 2018 neu formuliert. Seit der ersten KMK-Empfehlungen geben die Lehrpläne der meisten Bundesländern zwar zunehmend Raum für die Behandlung der Menschenrechte, sie werden im Schulunterricht und in Schulbüchern dennoch nicht angemessen behandelt. Eine gute Informationsquelle ist das Themenportal Menschenrechtsbildung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das umfangreiche Materialien wie den Kompass, Vortragende, Veranstaltungen und Publikationen anbietet.

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist Mitglied im Forum Menschenrechte, dem Zusammenschluss von über 50 mit Menschenrechten befassten Menschenrechtsorganisationen. In deren früherer Arbeitsgruppe Menschenrechtsbildung hat die Deutsche UNESCO-Kommission maßgeblich an den Publikationen Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen und Menschenrechte und frühkindliche Bildung in Deutschland mitgewirkt.

Ziel der Bildung ist die "volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

"Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken" (Artikel 16 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966)

Tag der Menschenrechte

Der Tag findet jährlich am 10. Dezember statt. Im Rahmen dessen wird der Allgemeinen Erklärung der Menschnrechte gedacht. Diese wurde 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

Deutscher Menschenrechts-Filmpreis

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird seit 1998 alle zwei Jahre anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte Anfang Dezember in Nürnberg verliehen. Der Filmpreis zeichnet herausragende Film- und Fernsehproduktionen aus, die engagiert und kritisch Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern oder der eigenen Stadt zum Thema machen. Der Preis schärft Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte in der Öffentlichkeit und in der Politik.

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird in sechs Kategorien an Filmproduktionen verliehen, in denen das Thema Menschenrechte inhaltlich und filmisch besonders gut umgesetzt wird: Langfilm (Profi), Kurzfilm (Profi), Magazinbeiträge (Profi), Amateur-Film, Hochschul-Film und Bildungspreis.

Der Preis wird von 18 Veranstaltenden getragen, darunter bundesweit tätige Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, religiöse und kirchliche Organisationen sowie kommunale Einrichtungen. Die Deutsche UNESCO-Kommission gehört seit 2000 zu diesem Kreis. Seit 2008 gehen die Filme der Ausgezeichneten auf Initiative der Deutschen UNESCO-Kommission „auf Tour“. In etwa zehn deutschen Städten pro Jahr werden die Filme gezeigt und die Ausgezeichneten zur Diskussion mit dem Publikum eingeladen. Die Deutsche UNESCO-Kommission veranstaltet diese Events in Bonn und Berlin.

Webseite Menschenrechtsfilmpreis

Städtekoalition gegen Rassismus

Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO (ECCAR) besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Die UNESCO kooperiert heute mit regionalen Städtekoalition in sechs Weltregionen, um geeignete, lokal angepasste Strategien zur Rassismusbekämpfung zu entwickeln.

Der Startschuss fiel in Nürnberg. Heute koordiniert ein Büro beim Potsdamer Oberbürgermeister die Zusammenarbeit von mittlerweile mehr als 100 europäischen Städten, die sich einmal jährlich zu Konferenzen treffen. Aus Deutschland sind über 30 Städte Mitglied in der europäischen Koalition.

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Menschenrechtsverfahren erklärt

Seit Mitte der 1990er Jahre hat die Deutsche UNESCO-Kommission etwa zwanzig Publikationen und Webseiten herausgegeben, um die Rechtsverfahren der Vereinten Nationen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, verständlich und zugänglich zu machen. Seit Anfang der 1970er Jahre haben die UN, die UNESCO, die ILO, der Europarat, die Afrikanische Union und andere Organisationen Verfahren für Beschwerden bei Menschenrechtsverletzungen geschaffen. Allerdings ist jedes Verfahren anders organisiert und für den Laien nur schwer nachzuvollziehen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt mit ihren Publikationen, diese Verfahren effektiv zu nutzen. Erstellt wurden die Publikationen mit verschiedenen Autoren und Partnern, immer beteiligt war Prof. Dr. Klaus Hüfner, ehemaliger Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission.

Menschenrechte in der UNESCO-Zuständigkeit

Die UNESCO ist als Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zuständig. Die UNESCO fördert die Teilhabe jedes Menschen an diesen Lebensbereichen, dies ist auch das Ziel der „kulturellen Rechte“ der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

  • Recht auf Bildung (Artikel 26);
  • Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt (Artikel 27);
  • Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen (Artikel 27);
  • Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung (Artikel 19).
  • Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 18);
  • Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst (Artikel 27);
  • Recht, sich friedlich zu Zwecken der Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen (Artikel 20).

Die UNESCO entwickelt die Menschenrechte auch weiter, in enger Abstimmung mit anderen UN-Organisationen. Beispiele:

Der Ausschuss für Übereinkommen und Empfehlungen der UNESCO überwacht seit 1965 als Unterausschuss des UNESCO-Exekutivrats die Umsetzung jener Übereinkommen und Empfehlungen der UNESCO, für die kein eigenes Gremium existiert. Seit 1978 untersucht der Ausschuss zudem Individualbeschwerden mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen im Zuständigkeitsbereich der UNESCO. Die meisten bisher von der UNESCO behandelten Fälle betreffen daher Lehrkräfte, Studierende, Forschende sowie Kunst- und Medienschaffende. Der Ausschuss ähnelt damit den Vertragsorganen des UN-Menschenrechtssystems (beispielsweise dem Kinderrechtsauschuss oder dem Anti-Folterausschuss). Es gibt aber wichtige Unterschiede: Beschwerden bei der UNESCO können nicht nur die Opfer von Menschenrechtsverletzungen selbst einreichen, sondern auch Gruppen und NGOs, die glaubwürdige Informationen über einen Fall besitzen. Beschwerden können gegen alle Mitgliedsstaaten der UNESCO erhoben werden, ohne dass diese einen Menschenrechtsvertrag der UNESCO oder der UNO anerkannt haben müssen.