Inklusive Bildung in Deutschland
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat auf ihrer Hauptversammlung im Jahr 2017 die Resolution für eine inklusive Bildung in Deutschland verabschiedet. Darin ruft sie zu einer systematischen Umsetzung inklusiver Bildung im deutschen Bildungssystem, lebenslang sowie in formalen und non-formalen Kontexten, auf.
Eine große Herausforderung in Deutschland ist es, Regelschulen so zu gestalten, dass sie eine individuelle Förderung in heterogenen Gruppen ermöglichen. So sollen auch Menschen mit besonderen Bedarfen die Möglichkeit haben, allgemeine Schulen zu besuchen. Solche Bedarfe können sich beispielsweise durch besondere Lernbedürfnisse, das Geschlecht oder auch soziale und ökonomische Voraussetzungen ergeben. Die Vermeidung von Geschlechterdiskriminierung gehört ebenso in das Themenfeld Inklusive Bildung wie auch die Förderung von Hochbegabten, sozial Benachteiligten oder Menschen mit Behinderung.
Rechte von Menschen mit Behinderung
Lange Zeit wurde beispielsweise für Menschen mit Behinderungen ein Sonderschulwesen in Form von Förderschulen favorisiert. Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland rechtlich bindend. Artikel 24 der Konvention enthält das Recht auf inklusive Bildung und fordert dazu auf, Menschen mit Behinderungen den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen. Beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin ist eine Monitoring-Stelle für die Umsetzung der Konvention in Deutschland angesiedelt.
Trotz Fortschritten noch viel zu tun
Trotz vieler Fortschritte hat die inklusive Entwicklung des deutschen Bildungssystems noch einen weiten Weg vor sich: Zwar sind inzwischen in den Schulgesetzen der Länder rechtliche Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen geschaffen worden. In diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sind zum Teil jedoch nach wie vor Einschränkungen einer inklusiven Bildung enthalten, die auch dem individuellen Recht auf Besuch einer allgemeinen und berufsbildenden Schule entgegenstehen.
Eine planvolle Zusammenführung von Förderschulen (die einen Großteil der Ressourcen und Kompetenzen binden) und allgemeinen Schulen zu einem inklusiven Bildungssystem ist noch nicht erreicht. Diese Zusammenführung sollte nicht das Ziel verfolgen, die sonderpädagogische Expertise abzuschaffen, sondern sie in einem durchlässigen Bildungssystem für alle nutzbar zu machen, auch auf vorschulischer Ebene.
Von der Kultusministerkonferenz vorgelegte Daten zeigen: In den Jahren von 2008/09 bis 2015/16 ist die Förderquote (Anteil der Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wurde) von sechs Prozent auf 7,1 Prozent gestiegen. In den Jahren 2008/2009 waren dies in den Förderschulen 4,9 Prozent (Exklusionsquote), in den allgemeinen Schulen mit 1,1 Prozent (Inklusionsquote) 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit einem diagnostizierten Förderbedarf. 2015/16 galt dies für 4,4 Prozent in Förderschulen und für 2,7 Prozent (38 Prozent dieser Gruppe) in allgemeinen Schulen. Die Verringerung der Exklusionsquote um nur 0,5 Prozentpunkte und der gleichzeitige Anstieg der Inklusionsquote um 1,6 Prozentpunkte zeigen: Der Anstieg des Anteils der Kinder, die mit einem Förderbedarf in allgemeinen Schulen lernen, von 18 Prozent auf 38 Prozent verdankt sich überwiegend der Tatsache, dass in den allgemeinen Schulen bei mehr Kindern und Jugendlichen ein Förderbedarf diagnostiziert wurde (einheitliche Diagnosestandards existieren bislang nicht). Die Tatsache, dass sich die Exklusionsquote im betrachteten Zeitraum nur um 0,5 Prozentpunkte verringert hat, macht darauf aufmerksam, dass sich Deutschland dem Ziel der UN-BRK, möglichst alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderungen zu unterrichten, nur in sehr kleinen Schritten annähert. Nach wie vor ist zudem festzustellen, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem im Sinne der Agenda Bildung 2030 große Unterschiede gibt.
Inklusionsquote und Exklusionsquote
Exklusionsquote
Die Exklusionsquote ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern, der in Förderschulen beschult wird. Eine Exklusionsquote von fünf Prozent bedeutet, dass von 100 Schülerinnen und Schülern fünf eine Förderschule besuchen. Bei einer Förderquote von sechs Prozent heißt das, dass nur ein Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf auf eine Regelschule geht (6-5=1 Prozent).
Inklusionsquote
Die Inklusionsquote ist das Gegenstück zur Exklusionsquote. Eine Inklusionsquote von einem Prozent bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler von 100 Schülerinnen und Schülern einer Regelschule einen erhöhten Förderbedarf hat.