Welterbe sein
Erhalt und Nachhaltige Entwicklung an Welterbestätten
„Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Lebensqualität der gegenwärtigen Generation sichert und gleichzeitig zukünftigen Generationen die Wahlmöglichkeit zur Gestaltung ihres Lebens erhält.“ (Brundtland-Bericht, 1987)
Die Definition von Nachhaltiger Entwicklung aus dem Brundtland-Bericht von 1987 ist heute aktueller denn je. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit, sozialer Ungleichheit und gewaltsamen Konflikten ist das Erreichen der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung bis 2030 von herausgehobener Bedeutung für die gesamte Weltgemeinschaft.
Die Deutsche UNESCO-Kommission tritt für einen erweiterten Nachhaltigkeitsbegriff ein, der neben dem Dreiklang von sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Dimension auch eine transversale, kulturelle Dimension beinhaltet. Kultur wirkt als Innovationsmotor und Impulsgeber auf alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung ein. Mehr Informationen finden sich in der Stellungnahme der Deutschen UNESCO-Kommission zum Regierungsentwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vom 31. Mai 2016.
Welterbestätten als Innovationsmotoren nachhaltiger Entwicklung
Die Verabschiedung der Welterbekonvention von 1972 war bereits ein erster Meilenstein zum gemeinsamen Schutz und Erhalt von Kultur- und Naturerbe weltweit. Damit trägt die Konvention maßgeblich zur Förderung nachhaltiger Entwicklung bei. Welterbe stärkt die ökologische Dimension von Nachhaltigkeit nicht nur durch den Schutz und das Management von Naturstätten, sondern auch durch die Integration umweltverträglichen Handelns im Management aller Welterbestätten. Welterbe kann als Innovationsmotor im Bereich der ökonomischen Entwicklung dienen und wichtige Impulse für einen nachhaltigen Tourismus und regionale Entwicklung setzen. Durch die Weitergabe des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes an gegenwärtige und künftige Generationen sowie die Teilhabe dieser an der Entwicklung von Welterbestätten fördert es zudem die inklusive soziale Entwicklung von Gesellschaften.
Der Schutz außergewöhnlicher Naturerbestätten und der in ihnen vorhandenen Biodiversität ist ein direkter Beitrag zur ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit. So kann die Anerkennung als Welterbestätte zu einem verstärkten Bewusstsein und in Folge dessen zu ausgedehnten Schutzzonen führen, so geschehen 2017 in Mexiko mit der Einrichtung eines Ozeanreservats um das Revillagigedo-Archipel herum. Ein inklusiv ausgerichtetes Management von Welterbestätten, seien es Natur- oder Kulturerbestätten, bietet insbesondere der lokalen Bevölkerung Möglichkeiten langfristiger wirtschaftlicher Entwicklung. Ökotourismus, der die Besonderheiten einer Welterbestätte beachtet, kann – wie beispielsweise im „Tal der Wale“ in Ägypten – eine nachhaltige Beschäftigungs- und Einnahmequelle für Anwohner darstellen. Des Weiteren können Welterbestätten als interkulturelle Begegnungsstätten zu sozialer Kohäsion und – insbesondere in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen – zur Resilienz von Gesellschaften beitragen.
Diese und viele weitere Aspekte wurden im Laufe der Zeit durch die Akteure im Welterbe erkannt und festgelegt. So hat das Welterbekomitee in seiner Budapester Erklärung von 2002 unterstrichen, dass das Management von Welterbestätten auf ein Gleichgewicht von Schutz und Erhalt, Nachhaltigkeit und Entwicklung ausgerichtet sein sollte.
Auch der derzeitige strategische Aktionsplan für die Umsetzung der Konvention („Strategic Action Plan for the Implementation of the Convention, 2012-2022“), beschlossen durch die Generalversammlung der Vertragsstaaten 2011, sieht vor, dass die Umsetzung der Welterbekonvention zu nachhaltiger Entwicklung beitragen soll.
Im November 2015, im Anschluss an die Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs; Ziele nachhaltiger Entwicklung) durch die UN-Generalversammlung, hat die Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention schließlich in ihrer 20. Sitzung ein Richtlinienpapier zur Einbeziehung einer Perspektive der nachhaltigen Entwicklung in die Prozesse der Welterbekonvention verabschiedet. Dieses richtungsweisende Dokument ist aus dem UNESCO-Programm „World Heritage and Sustainable Development“, umgesetzt durch das UNESCO-Welterbezentrum in Paris, hervorgegangen und dient der prozessorientierten Verankerung von nachhaltiger Entwicklung im Welterbe.