Welterbe weltweit

Welterbe-Akteure weltweit

Für den Schutz und Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Welt setzen sich international verschiedene Akteure ein.

UNESCO

Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Sie ist eine zwischenstaatliche Organisation und hat aktuell 195 Mitgliedstaaten. Ihr Sitz ist Paris. Ziel der UNESCO ist es, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit beizutragen.

Das Welterbeprogramm ist organisatorisch im Kultursektor der UNESCO angesiedelt. Hervorgegangen aus einer internationalen Rettungsaktion für die Tempel von Abu Simbel hat die UNESCO 1972 das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ – kurz Welterbekonvention genannt – verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet mittlerweile  über 1.000 Natur- und Kulturstätten weltweit.

Audrey Azoulay ist seit dem 13. Oktober 2017 Generaldirektorrin der UNESCO.

Vertragsstaaten

Bisher haben 196 Staaten das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ – kurz Welterbekonvention – unterzeichnet. Es ist Angelegenheit jedes Vertragsstaates, die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Natur- und Kulturdenkmäler zu bestimmen, die nach seinem Ermessen den Kriterien der Welterbekonvention gerecht werden, und sie für die Aufnahme in die Welterbeliste vorzuschlagen. Mit Unterzeichnung der Welterbekonvention verpflichten sich die nationalen Behörden, für den Schutz und Erhalt der innerhalb seiner Grenzen liegenden Welterbestätten zu sorgen.

Das Auswärtige Amt ist das für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführende Bundesressort. Es steht über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO in Paris in ständigem Kontakt mit der Organisation und stellt den Informationsfluss zwischen der UNESCO und den zuständigen Stellen in Deutschland sicher. Bei den jährlichen Sitzungen des zwischenstaatlichen UNESCO-Welterbekomitees nimmt das Auswärtige Amt die Leitung der deutschen Delegation wahr.

Deutschland hat sich im Laufe der Jahre nicht nur durch seine wiederholte Mitgliedschaft im Welterbekomitee, sondern unter anderem auch durch seinen Beitrag zur Reform der Arbeitsmethoden des Komitees als wegweisendes Mitglied bei der Umsetzung der Welterbekonvention erwiesen.

Generalversammlung der Vertragsstaaten

Die Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention wird alle zwei Jahre im Rahmen der UNESCO-Generalkonferenz in Paris einberufen. Sie wählt die 21 Mitglieder des Welterbekomitees. Die Generalversammlung setzt den einheitlichen, für alle Vertragsstaaten geltenden Schlüssel für die Beiträge zum Welterbefonds fest. Die letzte Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention fand am 24./25./26. November 2021 im Anschluss an die Generalkonferenz der UNESCO statt.

Welterbekomitee

Das UNESCO-Welterbekomitee ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Es ist ein zwischenstaatliches Komitee. Seine 21 Mitglieder vertreten 21 Staaten, die möglichst alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Die Mitglieder werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.

Das Welterbekomitee beschließt in jährlichen Sitzungen über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste. In seiner Verantwortung liegt es auch zu prüfen, ob eine in der Liste geführte Stätte bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die "Liste des Welterbes in Gefahr" gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird. Aufgabe des Komitees ist es ferner, über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds zu entscheiden.

Derzeit sind folgende Vertragsstaaten der Welterbekonvention Mitglied im Welterbekomitee: Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien, Italien, Japan, Katar, Mali, Mexiko, Nigeria, Oman, Russische Föderation, Ruanda, Sambia,
St. Vincent und die Grenadinen, Saudi-Arabien, Südafrika, Thailand.

Büro des Welterbekomitees

Das Welterbekomitee setzt während seiner Sitzungen ein Büro ein, das die Arbeit des Komitees koordiniert. Es besteht aus sieben jährlich gewählten Vertretern des Welterbekomitees (Vorsitzender, fünf Vize-Vorsitzende, Berichterstatter).

UNESCO-Welterbezentrum

Das UNESCO-Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des UNESCO-Welterbekomitees und organisatorisch im Kultursektor der UNESCO angesiedelt. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Sitzungen der Generalversammlung der Vertragsstaaten der UNESCO-Welterbekonvention und des Welterbekomitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten weltweit und organisiert die periodische Berichterstattung. Das Welterbezentrum betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.

Beraterorganisationen

Beratende Fachgremien unterstützen das UNESCO-Welterbekomitee in seiner Arbeit: Im Wesentlichen sind dies im Bereich des Kulturerbes der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM). Im Bereich des Naturerbes ist es die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN). Sie nehmen beratend an den jährlichen Tagungen des Welterbekomitees teil.

Seit Dezember 2021 ist Lazare Eloundou Assomo Direktor des UNESCO-Welterbezentrums. Er tritt die Nachfolge von Dr. Mechtild Rössler an.

ICOMOS

ICOMOS wurde 1965 gegründet. Es handelt sich um einen internationalen Fachverband, der sich mit der Erforschung und Erhaltung historischer Monumente und Stätten befasst. ICOMOS erarbeitet und überwacht internationale Standards für den Schutz, die Erhaltung und das Management von Kulturstätten und berät die UNESCO bei der Umsetzung der Welterbekonvention. Schwerpunkte dieser Beratungstätigkeit sind die Evaluierung von Nominierungsanträgen potentieller Kulturerbestätten für die UNESCO-Liste des Welterbes wie auch das internationale Monitoring dieser Stätten. Letzteres wird erforderlich, wenn strittige Maßnahmen im Umfeld einer Welterbestätte nicht auf nationaler Ebene beigelegt werden können.

ICCROM

ICCROM wurde 1956 gegründet und befasst sich weltweit mit der Erforschung von Schutz- und Restaurierungsmaßnahmen an Kulturgütern. ICCROM sammelt, prüft und verbreitet Informationen, koordiniert Forschungsvorhaben, leistet Beratung und technische Unterstützung und ist vorrangiger Partner der UNESCO bei der Ausbildung zur Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut.

IUCN

IUCN setzt sich für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Integrität von Naturlandschaften sowie für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ein. Die Internationale Union zur Erhaltung der Natur berät das UNESCO-Welterbekomitee bei der Auswahl von Naturerbestätten für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste und überwacht den Erhaltungszustand dieser Stätten. Letzteres wird erforderlich, wenn strittige Maßnahmen im Umfeld einer Naturerbestätte nicht auf nationaler Ebene beigelegt werden können. 

Weitere Fachgremien

Im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung von Kulturgütern holt ICOMOS auch Stellungnahmen von Fachgremien ein, mit denen der Weltverband Partnerschaftsabkommen geschlossen hat. Hierzu gehören unter anderem das Internationale Komitee für die Erhaltung des industriellen Erbes (TICCIH), der Internationale Verband der Landschaftsarchitekten (IFLA) und das Internationale Komitee für die Dokumentation und Erhaltung von Bauten und Siedlungen der Moderne (DoCoMoMo).

Bei der Beurteilung von Gütern, die aufgrund ihres geologischen Wertes nominiert wurden, konsultiert IUCN eine Reihe von Fachorganisationen, wie die Abteilung Geowissenschaften der UNESCO, den Weltverband der Karst- und Höhlenforscher (UIS) und die Internationale Union für geologische Wissenschaften (IUGS).

weitere Artikel

Welterbe-Akteure in Deutschland
Akteure in Deutschland

Welterbe in Deutschland

Welterbe-Akteure in Deutschland

In Deutschland sind diverse Akteure für Erfassung, Schutz und Erhalt, Vermittlung und Präsentation der Welterbestätten zuständig. So sind beispielsweise Bundesministerien und Länderbehörden, kommunale Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Akteure, sowie die Deutsche UNESCO-Kommission mit dem UNESCO-Welterbe befasst.
weiterlesen
Welterbe vermitteln
Vermittlungsarbeit im Muskauer Park

Kultur und Natur

Welterbe vermitteln

Es ist ein Ziel der Welterbevermittlung im Sinne der UNESCO, eine Welterbestätte als Lernort interkultureller Begegnung erfahrbar zu machen. Welterbevermittlung ist vielseitig – in ihren Zielen und Zielgruppen, ihren Methoden und Ansatzpunkten.
weiterlesen