Welterbe in Deutschland
Welterbe-Akteure in Deutschland
Für den Schutz und Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Welt setzen sich international und national unterschiedliche Akteure ein: die UNESCO selbst, die Bundesregierung als Vertragsstaat der Welterbekonvention, die Bundesländer als mit der Pflege von Kulturdenkmälern zuständigen Stellen sowie für Naturerbe zuständige Ministerien und Behörden, die Welterbestätten und verschiedene zivilgesellschaftliche Institutionen.
Auswärtiges Amt
Das Auswärtige Amt ist das für die Zusammenarbeit Deutschlands mit der UNESCO federführende Bundesressort. Es vertritt die Interessen Deutschlands bei der UNESCO über die Ständige Vertretung in Paris. Bei den Sitzungen der Organe der UNESCO-Welterbekonvention (des Welterbekomitees und der Generalversammlung der Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention) nimmt das Auswärtige Amt die Leitung der deutschen Delegation wahr. Derzeit ist die Bundesrepublik Deutschland nicht Mitglied des UNESCO-Welterbekomitees. Die deutsche Delegation nimmt daher an den Sitzungen des Komitees als Beobachter teil.
Das Auswärtige Amt koordiniert im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik die deutschen Positionen zu Themen der UNESCO und bringt diese in die UNESCO-Gremien ein. Wichtige vom Auswärtigen Amt und mit Unterstützung der Deutschen UNESCO-Kommission durchgeführte UNESCO-Veranstaltungen in Deutschland waren unter anderem die Ausrichtung der 39. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in Bonn 2015 sowie ein internationales Expertentreffen zum Schutz syrischen Kulturerbes in Berlin 2016.
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder
In Deutschland sind der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern Angelegenheit der Bundesländer. Ihnen obliegt daher das Auswahlverfahren für Kulturerbestätten wie auch – zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) - die spätere Ausarbeitung eines Nominierungsdossiers potentieller Welterbestätten. Auch der Schutz, die Pflege und das Management einer Welterbestätte sind in Deutschland zunächst Angelegenheit der Bundesländer.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) führt die aus den Bundesländern kommenden Vorschläge einschließlich potentieller Naturerbestätten zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Die Tentativliste dient nach Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz als Grundlage für die künftigen Nominierungen Deutschlands für die UNESCO-Welterbeliste.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) begleitet das Welterbeprogramm auf nationaler und internationaler Ebene in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Internationale Naturschutzakademie des BfN auf der Insel Vilm ist ein wichtiger Akteur für die Zusammenarbeit und den Austausch von Expertise zum Schutz von Weltnaturerbestätten.
Die Zuständigkeit für die Nominierung deutscher Naturerbestätten für die UNESCO-Liste des Welterbes liegt bei den zuständigen Landesministerien.
Weitere Ministerien
Neben dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördern der/ die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen unterschiedlicher Programme und Projekte ausgewählte Welterbestätten und sind an Fragen zur UNESCO-Welterbekonvention beteiligt.
Deutsche UNESCO-Kommission
Im Welterbe ist die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) die nationale Informations-, Transfer- und Dokumentationsstelle, die fachliche und politische Expertise zur Unterstützung einer erfolgreichen deutschen Mitwirkung an der UNESCO-Welterbekonvention bündelt. Des Weiteren entwickelt sie Informationsangebote und Qualifizierungsformate, fördert die Zusammenarbeit mit allen mit dem Welterbe befassten Akteuren in Deutschland und unterstützt darüber hinaus auch die internationale Netzwerkarbeit und Kooperation. Bei Fragen zur Logonutzung ist die Deutsche UNESCO-Kommission erste Ansprechpartnerin, denn sie nimmt im Auftrag der Bundesregierung die Rechte wahr am Signet, Namen und Akronym der UNESCO sowie an den Signets der UNESCO-Konventionen/-Programme.
Die DUK verfolgt ihre Zielsetzungen im Welterbe in enger Abstimmung mit allen wesentlichen Akteuren von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft, insbesondere dem Auswärtigen Amt. Der engen Abstimmung mit der Beauftragten der Länder für das UNESCO-Welterbe kommt hierbei besondere Bedeutung zu.
Welterbestätten in Deutschland
Die „zuständigen Behörden“ einer Welterbestätte umfassen alle autorisierten öffentlichen Stellen einer Welterbestätte – dies ist das im Welterbeantrag einer Stätte benannte, administrativ verantwortliche Verwaltungssystem. Das Verwaltungssystem steht in engem Austausch mit dem für seine Stätte zuständigen Landesministerium, wenn es um Fragen zum Schutz und Erhalt der Stätte geht. Alle Welterbestätten sind laut „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgefordert, den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte zu vermitteln und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche anzubieten.
UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V.
Der im Jahr 2001 gegründete UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. mit Sitz in Quedlinburg ist ein Zusammenschluss der deutschen Welterbestätten und ihrer jeweiligen touristischen Organisationen. Er hat sich zum Ziel gesetzt, den Bekanntheitsgrad der deutschen Welterbestätten zu erhöhen und die Welterbestätten in Fragen der touristischen Vermarktung – vor allem unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Tourismus – zu beraten. Im Fokus der Vereinsarbeit steht zunehmend auch die Vernetzung mit anderen Welterbestätten-Vereinen auf europäischer Ebene, um die Rolle der Vereine als wichtige zivilgesellschaftliche Akteure im Welterbe auf nationaler und europäischer Ebene zu konsolidieren. Der Verein arbeitet eng mit der Deutschen UNESCO-Kommission zusammen.
Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliches Engagement ist in Deutschland im Denkmal- und Naturschutz breit verankert. Auch das Welterbeprogramm der UNESCO profitiert davon. Vor allem in Konfliktfällen zeigt sich, wie sehr die Bevölkerung in Deutschland Anteil an „ihrem“ Welterbe nimmt. Immer wieder bilden sich Bürgerinitiativen, wenn Menschen vor Ort Welterbestätten durch Bau- oder andere Maßnahmen gefährdet sehen.
Neben bürgerschaftlichem Engagement sind es vor allem Nichtregierungsorganisationen wie etwa das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS e.V., Europa Nostra oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), die sich für das Welterbe einsetzen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vereine, die sich nur einzelnen Welterbestätten widmen. Viele Welterbestätten in Deutschland haben darüber hinaus Stiftungen ins Leben gerufen, die sich für den Erhalt ihrer Stätte einsetzen, indem sie rund um das Welterbe informieren und Gelder für die Pflege der Stätte einwerben. Nicht zuletzt tragen all diese zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Lebendigkeit und steten Erneuerung des Welterbegedankens bei. Für all diese Akteure ist die Deutsche UNESCO-Kommission erste Anlaufstelle.