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UNESCO-Welterbe in Deutschland – Verfahren, Akteure, Zuständigkeiten
Die Kultusministerkonferenz der Länder veröffentlicht Handreichung zum Welterbe in Deutschland
Akteure und ihre Zuständigkeiten darstellen, Verfahren transparent machen, Netzwerke aufzeigen und Wissen teilen – mit diesen Zielen hat die Kultusministerkonferenz der Länder am 16. Oktober 2017 eine Handreichung zum UNESCO-Welterbe veröffentlicht. Die Handreichung beleuchtet Fragen rund um die Nominierung, den Schutz und Erhalt sowie die Nutzung und Entwicklung von Stätten bis hin zu Fragen des Monitorings auf nationaler und internationaler Ebene. Sie richtet sich an Länder, Kommunen und weitere Akteure aus dem Bereich des Welterbes sowie an die breite Öffentlichkeit.
Umsetzung der Globalen Strategie in Deutschland
Anlässlich der Präsentation der Handreichung am 16. Oktober 2017 im Rahmen einer Veranstaltung im Auswärtigen Amt wurde unter anderem die Umsetzung der Globalen Strategie in Deutschland thematisiert. Die Globale Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste ist seit 1994 richtungsweisend für alle Bemühungen zur Umsetzung der Welterbekonvention weltweit. Ihr Ziel ist eine Welterbeliste, die die Vielfalt der Kulturen und ihres kulturellen und natürlichen Erbes angemessen repräsentiert. Gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission, dem Deutschen Städtetag, der Kulturstiftung der Länder sowie dem UNESCO Chair in Heritage Studies der BTU (Brandenburgische Technische Universität) Cottbus hatte die Kultusministerkonferenz im Juni 2015 ein Symposium zum Thema „Schritte zur Umsetzung der Globalen Strategie in Deutschland – Die 5 Cs als Motor für die Erzielung eines nachhaltigen Umgangs mit dem Welterbeprogramm“ veranstaltet, dessen Ergebnisse in die nun veröffentlichte Handreichung einflossen.
Auf Grund der Kulturhoheit der Länder sind diese – über das Gremium der Kultusministerkonferenz – nicht nur für die Nominierung von Kulturstätten in Deutschland für die Welterbeliste sowie die Koordination und Zusammenführung der sogenannten Tentativliste zuständig, sondern auch für die Finanzierung der Erhaltungsmaßnahmen an Welterbestätten.
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt die Länder und die weiteren Welterbe-Akteure in ihren Aktivitäten, so z.B. durch das Angebot von Arbeitstreffen zu Welterbevermittlung und von Konferenzen zur europäischen und weltweiten Zusammenarbeit im Welterbe. Diese und weitere Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Förderungen von Kapazitäten und Wissen in Deutschland im Verbund mit Partnerländern und damit auch zu einer wirkungsvolleren Umsetzung der Globalen Strategie.