Logo des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes
Deutschland ist 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Damit verpflichteten sich die staatlichen Stellen, ein Bundesweites Verzeichnis des in Deutschland gelebten Kulturerbes zu erstellen. Um dieses Verzeichnis und seine Einträge öffentlich sichtbar zu machen, wurde ein eigenständiges Logo geschaffen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: „Wissen. Können. Weitergeben.“
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Trägerinnen und Träger. Die Aufmerksamkeit kann dazu genutzt werden, die Lebendigkeit und Zukunftsfähigkeit der Kulturform zu erhalten und kreativ weiterzuentwickeln. Mit der Aufnahme ist keine finanzielle Unterstützung verbunden. Die Trägerinnen und Trägerder kultureller Ausdrucksformen können jedoch das eigens geschaffene Logo für ihre nicht-kommerziellen Aktivitäten nutzen.
Nur die Deutsche UNESCO-Kommission kann die Nutzung des Logos autorisieren. Diese ist an die Bedingung geknüpft, dass die Beziehung des Eintrags zum Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes deutlich gemacht wird. Veränderungen des Logos sind nicht zulässig. Auf Anfrage bei der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe können ein Logonutzungsleitfaden und druckfähige sowie zur Veröffentlichung bestimmte Dateiversionen zur Verfügung gestellt werden.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat zwischen Juli und Oktober 2013 im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs um Vorschläge für das Logo des Bundesweiten Verzeichnisses gebeten. Am Wettbewerb beteiligten sich insgesamt 31 Personen mit 46 Vorschlägen, welche dem Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe zur Bewertung vorgelegt wurden. Nach eingehender Sichtung hat sich das Fachkomitee in seiner Rolle als Jury mehrheitlich für den Entwurf des Grafikers Ercan Tuna aus München ausgesprochen.