Kulturelle Vielfalt in Deutschland
Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt
Zur Ausformulierung der deutschen Position zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat die Deutsche UNESCO-Kommission in Kooperation mit der Zivilgesellschaft Anfang 2004 die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt gegründet. Diese begleitet seitdem die Arbeit an dem UNESCO-Übereinkommen in Deutschland. In der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt sind über 400 Expertinnen und Experten aus Kultur, Verbänden, Parteien, Wirtschaft, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Forschung und Publizistik vertreten.
Konsultation zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in und durch Deutschland (2016-2019)
Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten der 2005er UNESCO-Konvention mit einem Staatenbericht über aktuelle, innovative und wirkungsvolle kultur- und medienpolitische Maßnahmen, die sie im In- und Ausland zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchführen. Die zusammengestellten Daten und Informationen in den Staatenberichten ermöglichen den Austausch von Erfahrungen und tragen so zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) bei.
Deutschland erstellte periodische Umsetzungsberichte zuletzt in 2012, 2016 und 2020. Die Berichte dokumentieren die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland und stellen Maßnahmen und Programme sowie deren Wirkungen und Ergebnisse vor. Der vierte deutsche Staatenbericht 2024 wird im Sommer 2024 bei der UNESCO eingereicht.
Zur Beteiligung möglichst vieler Akteure in Deutschland bot das Auswärtige Amt in Begleitung durch die Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle von Mai bis Juli 2023 eine Online-Konsultation an.
Die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft ist wichtiges Anliegen der UNESCO-Konvention. In Deutschland begleitet die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt den Umsetzungsprozess und das Monitoring der Konvention. Hinweise auf herausragende Maßnahmen in den Zielbereichen der Konvention und Anregungen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention in und durch Deutschland werden im Rahmen von Konsultation der Zivilgesellschaft aufgenommen.
Haben Sie Fragen zum Staatenbericht 2024 oder wollen Sie sich an zukünftigen Konsultation beteiligen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: 2005konvention@unesco.de
Die Arbeit der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt
Die Bundesregierung hat das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am 12. März 2007 ratifiziert. Um die Konvention mit Leben zu füllen und nach innen und außen wirksam werden zu lassen, bedarf es der intensiven fachlichen und inhaltlichen Debatte. Hier sind Erfahrungen und Impulse aus der Zivilgesellschaft gefragt.
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens begleitet die Bundesweite Koalition kritisch-konstruktiv die bundesweite, europäische und internationale Umsetzungspraxis, unter anderem durch Erstellung von Handlungsempfehlungen, wie im Weißbuch 2009, durch den Aktionspunkteplan 2013-2016 und das Arbeitsdokument Freiheit.Vielfalt.Innovation. Monitoring 2017-2020 sowie durch Beiträge zu den Umsetzungsberichten der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt schafft eine öffentliche Resonanz für das kulturpolitische Anliegen. Kenntnisse zu Reichweite und Grenzen des internationalen Rechtsinstruments zur kulturellen Vielfalt werden verbreitet und vertieft. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Evaluation staatlicher Maßnahmen und Regelungen. Zudem gibt die Koalition Impulse für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur.
Koalitionen international
Die Arbeit der Bundesweiten Koalition profitiert von der Kooperation mit der im September 2007 gegründeten Internationalen Föderation der Koalitionen Kulturelle Vielfalt (IFCCD). Durch diese Zusammenarbeit wird der schnelle Informationsaustausch zu Fragen der UNESCO, bilateralen Handelsabkommen und dem Stand der WTO-Verhandlungen gesichert. Im Frühjahr 2005 wurde ergänzend eine regionale Allianz der europäischen Koalitionen (ECCD) gegründet. Sie findet Akzeptanz als Gesprächspartner seitens EU-Kommission und Europäischem Parlament. Mit der Gründung des IFCCD sind die Koalitionen auch für die UNESCO ein formell verbindlicher Ansprechpartner.