Welterbe weltweit

Eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste als Ziel

Die UNESCO erkennt die Kulturen der Welt grundsätzlich als gleichrangig an, daher sollen auf der Welterbeliste die bedeutendsten Zeugnisse aller Kulturen in ausgewogenem Maß repräsentiert sein. Die Welterbeliste soll die Vielfalt des kulturellen Erbes der Völker und den Reichtum des Naturerbes auf allen Kontinenten widerspiegeln.

Bei der Fortschreibung der Welterbeliste bemüht sich das Welterbekomitee der UNESCO daher um Repräsentativität, Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit. Dies ist insbesondere geboten, da die Liste bisher von diversen Ungleichgewichten gekennzeichnet war und teilweise noch immer ist: So sind aktuell über 900 Kulturerbestätten verzeichnet, jedoch nur 218 Naturerbestätten. Die Region Europa und Nordamerika zählt trotz ihrer geringeren Größe im Vergleich zu anderen Regionen mit Abstand die meisten Welterbestätten (47 %). Auch innerhalb der Kultur- und Naturerbestätten sind unterschiedliche Kategorien kulturellen und natürlichen Erbes in stark variierendem Maße vertreten.

Diese Ungleichgewichte wurden bereits Anfang der 90er Jahre festgestellt. Eine vergleichende Studie von ICOMOS, ausgeführt zwischen 1987 und 1993, belegte erstmalig die Überrepräsentation bestimmter Arten von Kulturerbestätten gegenüber anderen. Vor diesem Hintergrund hat die UNESCO erstmals 1994 ein Expertentreffen zur Ausarbeitung einer sogenannten Globalen Strategie einberufen. Seither wurde die Globale Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste stetig weiterentwickelt.

Die wichtigsten Ziele der Globalen Strategie sind:

  • weitere Länder zu ermutigen, der Welterbekonvention beizutreten,
  • die bestehenden Lücken in der Welterbeliste zu erfassen und auszufüllen,
  • ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Kultur- und dem Naturerbe auf der Welterbeliste zu wahren,
  • Länder, die noch nicht in der Welterbeliste vertreten sind, bei der Vorbereitung ihrer Nominierungen und Vorschlagslisten zu unterstützen.

Vorrang sollen Nominierungen von Naturerbestätten haben sowie von Kulturerbestätten aus Zeitepochen und Regionen, die bisher nicht ausreichend auf der UNESCO-Liste repräsentiert sind. Als Anhaltspunkte dienen dabei die von ICOMOS und IUCN vorgelegten Studien zu Lücken auf der Welterbeliste.

2002 haben sich die Vertragsstaaten der Welterbekonvention in der Budapester Erklärung darüber hinaus auf vier Strategische Ziele verständigt, welche 2007 um ein weiteres Ziel ergänzt worden: Die nun als "5 C’s" bezeichneten Ziele lauten Credibility, Effective Conservation, Capacity Building, Communication, Community Involvement.

Die Ziele der Globalen Strategie sowie die 5 Cs haben auch Eingang in die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gefunden (§§ 26; 54 – 61).

Auch deutsche Welterbe-Akteure sowie die Bundesrepublik als Vertragsstaat sind dazu aufgerufen, einen Beitrag zur Globalen Strategie zu leisten. So fand im Juni 2015 ein Symposium der Kultusministerkonferenz zum Thema „Schritte zur Umsetzung der Global Strategy in Deutschland – die 5Cs als Motor zur Erzielung eines nachhaltigen Umgangs mit dem Welterbeprogramm“ in Leipzig statt. Die Ergebnisse dieses Symposiums sind auch in die Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder zum UNESCO-Welterbe eingeflossen, die 2017 veröffentlicht wurden.

Auch einige deutsche Stätten bemühen sich aktiv darum, zur Ausgewogenheit und Glaubwürdigkeit der Welterbeliste der UNESCO beizutragen. So haben beispielsweise die Hansestädte Stralsund und Wismar, Welterbe seit 2002, die Deutsche Stiftung Welterbe gegründet. Die Stiftung unterstützt unter anderem Nominierungen aus bisher unterrepräsentierten Weltregionen sowie bereits eingeschriebene Welterbestätten mit geringeren finanziellen Mitteln.

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