Terminhinweis,

UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 21. bis 31. Juli in Neu-Delhi

Residenzensemble Schwerin und Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine als Welterbe nominiert

om 21. bis 31. Juli 2024 tagt das UNESCO-Welterbekomitee in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi. Auf seiner 46. Sitzung berät das Gremium über die Aufnahme neuer Stätten in die Welterbeliste, den Erhalt und Schutz des Menschheitserbes sowie über die Weiterentwicklung des Programms.

Die gesamte Tagung wird live übertragen. Die Deutsche UNESCO-Kommission informiert Öffentlichkeit und Medien über den Verlauf und die Entscheidungen der Sitzung.
 

Nominierungen

Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind knapp 30 Stätten nominiert, darunter die antike Via Appia im Süden Italien, die Ruinenstadt Gedi an Kenias Ostküste und die Badain-Jaran-Wüste in China mit ihren weit über 100 Seen.

Deutschland hat in diesem Jahr das Residenzensemble Schwerin für einen Eintrag in die Welterbeliste vorgeschlagen. Zudem sind die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in Nordirland, den USA und Deutschland zur Aufnahme in die Welterbeliste empfohlen. Gemeinsam mit dem bereits 2015 ausgezeichneten Christiansfeld in Dänemark sollen sie zu einer transnationalen Welterbestätte zusammengeführt werden.
 

Gefährdete Stätten

Das UNESCO-Komitee wird den Erhaltungszustand von über 100 Welterbestätten prüfen, insbesondere der 56 Orte, die zurzeit auf der Liste des gefährdeten Welterbes verzeichnet sind. Sie sind etwa durch Kriege, den Klimawandel, Naturkatastrophen oder Baumaßnahmen bedroht. Neben Einzelmaßnahmen wird das Komitee über Programme und internationale Finanzierungsprojekte beraten, mit denen Staaten beim Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten unterstützt werden sollen.

Das Komitee wird darüber beraten, die folgenden Stätten in die Liste des gefährdeten Welterbes aufzunehmen:

Lumbini: Geburtsort Buddhas (Nepal)
Bericht zum Erhaltungszustand (Seite 76 ff.)

Stonehenge, Avebury und zugehörige Stätten (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)
Bericht zum Erhaltungszustand (Seite 10 ff.)
 

Hintergrund

Das UNESCO-Welterbekomitee ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.199 Kultur- und Naturstätten in 168 Ländern. 56 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 52 Welterbestätten.

Dem Komitee gehören 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention an. Derzeit zählen dazu Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien (Vorsitz), Italien, Jamaika, Japan, Kasachstan, Katar, Kenia, Libanon, Mexiko, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Sambia, Senegal, Südkorea, die Türkei, die Ukraine und Vietnam.
 

Weitere Informationen

Pressematerial zur 46. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees

Website zur 46. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
 

Pressekontakt

Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de