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Fachtagung und Festakt zum 70-jährigen Jubiläum der Haager Konvention

Am 14. und 15. November findet in Berlin die von der Deutschen UNESCO-Kommission mitveranstaltete Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! statt.

Die Fachtagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! steht unter dem Motto „Aus Krisen lernen – Vorbereitung auf zukünftige Bedrohungsszenarien“ und widmet sich am 14. November den Auswirkungen des Klimawandels auf Kulturgut und am 15. November dem Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

Unter dem Titel „Kulturerbe in Zeiten von Krieg und Krisen – 70 Jahre Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und ihre Bedeutung in Deutschland“ findet am 15. November, 17.00 Uhr, in der James-Simon-Galerie auf der Museumsinsel Berlin zudem ein Festakt zum Jubiläum der Konvention statt.

Die Veranstaltungen werden vom SiLK (SicherheitsLeitfaden Kulturgut), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, der Deutschen UNESCO-Kommission, der Deutschen Gesellschaft für Kulturgutschutz und Blue Shield Deutschland gemeinsam organisiert und durch die freundliche Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (SiLK-Tagung) und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Festakt) sowie die Gastfreundschaft der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ermöglicht. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Das vorläufige Tagungsprogramm finden Sie auf der Website vom SiLK. Eine Anmeldung ist online möglich.

Hintergrund: Haager Konvention

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde 1954 als Reaktion auf die Zerstörung von Kulturgütern während des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Sie verbietet die Zerstörung, den Diebstahl und die Plünderung von Kulturgut und definiert dieses als bewegliche und unbewegliche Güter von kultureller Bedeutung. Das Übereinkommen fordert präventive Maßnahmen in Friedenszeiten und den Respekt für Kulturgüter während bewaffneter Konflikte. Angesichts zunehmender Zerstörung von Kulturstätten wurde 1999 das Zweite Protokoll zur Konvention verabschiedet, das einen erweiterten Schutz und individuelle strafrechtliche Verantwortung für schwere Verstöße vorsieht. Es erstreckt den Schutz auch auf nicht-internationale Konflikte und etabliert ein Zwischenstaatliches Komitee zur Überwachung und Umsetzung der Konvention.