Schutz von Kulturgütern gegen Diebstahl und illegale Ausfuhr
Resolution der 63. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Hamburg, 10. und 11. Juli 2003
Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission
Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.
Die Deutsche UNESCO-Kommission
begrüßt die Absicht der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode die 1970 verabschiedete UNESCO-Konvention zum Verbot und zur Verhütung der illegalen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie das ergänzende UNIDROIT-Abkommen¹ von 1995 zur Vereinheitlichung privatrechtlicher Regelungen für die Rückführung gestohlener oder illegal erworbener Kulturgüter zu ratifizieren und in deutsches Recht zu überführen;
nimmt zustimmend Kenntnis vom Beginn der parlamentarischen Erörterung/des parlamentarischen Erörterungsverfahrens in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vom 21. Mai 2003;
appelliert an Bundesregierung und Bundestag, das Verfahren zur Ratifizierung der UNESCO-Konvention von 1970, der bereits 99 Staaten, darunter England, Frankreich und die meisten anderen EU-Partner, beigetreten sind, beschleunigt einzuleiten;
dankt den Museen für ihre freiwillige Selbstverpflichtung, die Vorgaben von UNESCO-Konvention und UNIDROIT schon jetzt einzuhalten;
fordert die Bundesregierung und die Regierungen der Länder auf, ihre Anstrengungen international und national darauf auszurichten, den illegalen Export und Import von Kulturgütern zu unterbinden und insbesondere Sammler, Händler und Auktionshäuser zur Mithilfe bei der Wiederbeschaffung illegal gehandelter Kulturgüter anzuhalten.
Begründung: Die Aktualität der UNESCO-Konvention von 1970 ist zuletzt in Afghanistan und im Irak bitter deutlich geworden. Bei aller Widersprüchlichkeit sind die Meldungen der letzten Wochen über den Umfang von Raub und Plünderung irakischer Kulturgüter alarmierend. Dabei handelt es sich nur um einen kleinen Teil des Kulturraubs, unter dem heute vor allem Entwicklungsländer leiden. Im Sinne der UNESCO-Konvention von 1970 kann dem nur entgegengewirkt werden, wenn alle Mitgliedsstaaten der UNESCO, also auch die Bundesrepublik Deutschland, dem illegalen Kunsthandel einen Riegel vorschieben und sich durch Ratifizierung der Konvention hierzu international verpflichten sowie nationale Rechtsvorschriften erlassen.
¹ UNIDROIT ist das Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts mit Sitz in Rom.