Kulturelle Vielfalt in Deutschland
Die Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle
Als nationale Kontaktstelle gestaltet die Deutsche UNESCO-Kommission auf der Basis ihrer satzungsgemäßen Aufgaben die Fortentwicklung der Umsetzungspraxis des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aktiv mit. Dies wird vor allem durch Wissensorganisation, Informationsaufbereitung und aktive Beratung der im Übereinkommen angesprochenen Stakeholder geleistet.
Gemäß Artikel 9 des UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bezeichnet jede Vertragspartei eine nationale Kontaktstelle, die für den Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Übereinkommen verantwortlich ist. Aufgabe dieser Kontaktstelle ist es vorrangig, Vermittler und Bindeglied zwischen dem Sekretariat des Übereinkommens bei der UNESCO und der Vertragsparteienkonferenz einerseits und den auf nationaler Ebene zuständigen Stellen und Partnern andererseits zu sein. Die Deutsche UNESCO-Kommission wurde in Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern im Sommer 2007 als nationale Kontaktstelle benannt. Insgesamt wurden weltweit 107 nationale Kontaktstellen eingerichtet.
Als nationale Kontaktstelle gestaltet die Deutsche UNESCO-Kommission auf der Basis ihrer satzungsgemäßen Aufgaben die Fortentwicklung der Umsetzungspraxis des Übereinkommens aktiv mit. Dies wird vor allem durch Wissensorganisation, Informationsaufbereitung und aktive Beratung der im Übereinkommen angesprochenen Stakeholder geleistet.
Die Deutsche UNESCO-Kommission informiert die innerstaatlichen Akteure auf Bundes- und Länderebene und bringt die Ergebnisse der innerstaatlichen Meinungsbildung auf internationaler Ebene ein.
Auch mit den für die Umsetzung des Übereinkommens besonders wichtigen zivilgesellschaftlichen Akteursgruppen (Kunst und Kultur, Medien, Bildung, Kommunikation, Entwicklungszusammenarbeit, Forschung und Wissenschaft) steht die Deutsche UNESCO-Kommission im Austausch, u.a. durch die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt sowie dem Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Ergebnisse und Empfehlungen aus diesen innergesellschaftlichen Meinungsbildungsprozessen werden ebenfalls auf internationaler Ebene eingebracht.
Arbeitsdokument zum Monitoring der 2005er Konvention 2017-2020
Konzeption und Arbeitsplan der nationalen Kontaktstelle 2007-2011