Kulturelle Vielfalt in Deutschland
Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland
Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens mit einem Staatenbericht über aktuelle, innovative und wirkungsvolle kultur- und medienpolitische Maßnahmen, die sie im In- und Ausland zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt durchführen.
Die Maßnahmen nehmen Bezug auf die Zielbereiche der Konvention, wie etwa nachhaltige Entwicklung, Geschlechtergerechtigkeit, Mobilität von Kulturmachenden, digitale Transformation und Menschenrechte.
Die Staatenberichte sind das zentrale Monitoring-Instrument der Konvention und bilden die wesentliche Basis für den Weltkulturbericht der UNESCO.
Die deutschen Staatenberichte dokumentieren seit 2012 alle vier Jahre die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland.
Vierter deutsche Staatenbricht 2024
Der "vierte Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 in und durch Deutschland" wurde Ende Juni 2024 veröffentlicht. Er präsentiert Fortschritte, Maßnahmen und Herausforderungen bei der Umsetzung des Übereinkommens in und durch Deutschland im Zeitraum von 2020 bis 2023. Zugleich zeigt er Schwerpunkte für die kommenden Jahre auf. Seit Frühjahr 2023 wurde der Staatenbericht in einem partizipativen Prozess mit zahlreichen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren erstellt und im Sommer 2024 von Deutschland bei der UNESCO eingereicht.
Für die Erstellung des Staatenberichts zuständig sind das Auswärtige Amt (Federführung), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturministerkonferenz unter dem Dach der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zusammen mit der Deutschen UNESCO-Kommission. Diese koordinierte den Prozess in ihrer Rolle als nationale Kontaktstelle des Übereinkommens.
Deutschland reichte bereits 2012, 2016 und 2020 Staatenberichte ein.
Beteiligung der Zivilgesellschaft
Gemäß Artikel 11 der Konvention wird die Zivilgesellschaft an der Erstellung des deutschen Staatenberichts beteiligt. Sie liefern wichtige inhaltliche Hinweise zu Maßnahmen, stellen Hintergrundinformationen zu einzelnen Projekten bereit und tragen Programme bei, die sie zur Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland durchführen. In Deutschland begleiten der Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt den Umsetzungsprozess und das Monitoring der Konvention.
Knapp 30 zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen Sparten haben von Mai bis 31. Juli 2023 an der Online-Konsultation mitgewirkt. Weiterhin nahmen am 30. November 2023 über 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft an der Präsenz-Konsultation in Potsdam teil. Gemeinsam diskutierten sie Handlungsempfehlungen und kommentierten den Berichtsentwurf. Die Ergebnisse der Konferenz finden Eingang in den Vierten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in und durch Deutschland.
Kulturelle Vielfalt: Wie gelingt die Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in Deutschland?
Am 30.11.2023 fand die Konsultation der Zivilgesellschaft anlässlich der Erstellung des Vierten deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention statt.
UNESCO-Weltberichte zur Kulturpolitik
Die Umsetzungsberichte der Vertragsstaaten dienen als Grundlage für die alle vier Jahre erscheinenden UNESCO-Weltberichte zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Weltberichte analysieren aktuelle Trends der Kulturpolitik weltweit und identifizieren Erfolge und Herausforderungen der Vertragsstaaten bei der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
Der UNESCO-Weltkulturbericht wurde erstmals 2015 veröffentlicht. 2022 ist sie zum dritten Mal erschienen, unter dem Titel "Politik für Kreativität neu | gestalten. Kultur als globales öffentliches Gut". Als zentrale Herausforderungen identifizierte der Bericht die soziale Absicherung von Kulturtätigen, Geschlechtergerechtigkeit, digitale Transformation und die Teilhabe des Globalen Südens am Kunst- und Kulturmarkt und -sektor.
Die 2005er-Konvention
Die UNESCO hat 2005 ihren Völkerrechtsvertrag, das UNESCO-Übereinkommen zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005), verabschiedet. Die Konvention enthält unter anderem Regeln zum Verhältnis von Kulturpolitik und Freihandel, zu Kultur und Nachhaltigkeit und zu kulturellen Rechten. Mit dieser Konvention wollen die Vertragsstaaten das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik sichern und eine gleichberechtigte weltweite Kulturkooperation erreichen
Deutschland hat das Übereinkommen im Jahr 2007 ratifiziert. Bis heute haben 154 Staaten und die EU die Konvention unterzeichnet.