Zwischenstaatlicher Ausschuss Immaterielles Kulturerbe
90 Neuaufnahmen in die internationalen UNESCO-Listen 2008
Das UNESCO-Komitee für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes hat auf seiner Tagung vom 4. bis 9. November 2008 in Istanbul beschlossen, in die "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" als erstes alle 90 kulturellen Ausdrucksformen aufzunehmen, die von der UNESCO in den Jahren 2001, 2003 und 2005 zu "Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit" erklärt wurden.
Damit ist der erste Schritt zur Schaffung der Repräsentativen Liste des Immateriellen Kulturerbes erfolgt. In den kommenden Jahren wird die Liste fortgeschrieben. Das Zwischenstaatliche Komitee wird auf seiner nächsten Tagung im Herbst 2009 über die ersten Neueinschreibungen entscheiden. Hierzu liegen dem Komitee bereits 111 Vorschläge aus 35 Ländern vor.
Mit der Einrichtung der Repräsentativen Liste verfolgt die UNESCO das Ziel, eine bessere Sichtbarkeit des Immateriellen Kulturerbes zu gewährleisten, das Bewusstsein für seine Bedeutung zu stärken und den Respekt vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität zu fördern. Die UNESCO-Liste rückt über Jahrhunderte überlieferte Traditionen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden, in den Blickpunkt. Zum Immateriellen Erbe der Menschheit zählen kulturelle Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie damit verbundene Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume.
Mit der Einschreibung der 90 "Meisterwerke" in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes sind nun bereits die Länder Asiens und der Pazifikregion mit 26 Eintragungen, Europa mit 20, Lateinamerika und die Karibik mit 19, Afrika mit 18 und die arabische Region mit 7 Eintragungen in der Liste vertreten. Sie verzeichnet unter anderem das indische Kuttiyattam Sanskrit-Theater, die Kunqu-Oper in China, das Nôgaku-Theater in Japan, die Prozession der Riesen und Drachen in Belgien/Frankreich, den georgischen Polyphongesang, die Tanzzeremonie des Mevlevi-Ordens in der Türkei und den brasilianischen "Samba de Roda".
Die "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" verzeichnet 399 kulturelle Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und überlieferte Wissensformen aus allen Weltregionen. Auf der Liste des "dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes" befinden sich 52 Kulturformen aus 28 Ländern. Das "Register Guter Praxisbeispiele" verzeichnet 19 Projekte, die modellhaft die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens widerspiegeln.
2003 verabschiedete die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Inzwischen sind dem Übereinkommen 177 Staaten beigetreten. Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 10. Juli 2013.