Handbuch zu Fördermaßnahmen Immaterielles Kulturerbe

Seit Mitte 2013 ist in Deutschland das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft. Dem Kernziel des Übereinkommens – die Erhaltung lebendigen Kulturerbes, d.h. der Weitergabe von Wissen und Können – dienen bereits eine ganze Reihe von bestehenden Fördermaßnahmen in Deutschland. Immaterielles Kulturerbe fußt weithin auf bürgerschaftlichem Engagement. Welche Unterstützung gewährt wird, welche Ressourcen also den Akteuren für ihre Erhaltungsaktivitäten zur Verfügung gestellt werden, ist für diese eine wichtige Frage.

Eine Zusammenstellung bzw. einen Überblick über die dem Immateriellen Kulturerbe dienenden Fördermaßnahmen gibt es bisher allerdings nicht. Eine exemplarische Erfassung dieser Ressourcen im Sinne einer Kartierung (Mapping) und zur Anregung der Akteure untereinander wird mit diesem Handbuch – eine „Desk-research“ der Deutschen UNESCO-Kommission – erstmals versucht. Die vorgestellten Maßnahmen sind keineswegs erschöpfend, sondern sollen beispielhaft für die vielfältige Förderlandschaft in Deutschland stehen und ggf. Anregungen geben, welche Maßnahmen adaptiert werden können.

Ressourcen werden hier in einem breiten Sinne verstanden: Wertschätzung, ideelle bzw. Sachleistungen (z.B. Zur-Verfügung- Stellung von Räumen), Aufmerksamkeit, Anerkennung, Förderpolitik, Fundraising, Zugang zu Medien, personelle und finanzielle Ressourcen.

Publikation

Handbuch zu Fördermaßnahmen im Anwendungsbereich des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.
Deutsche UNESCO-Kommission, 2016