Sicherung des öffentlichen Zugangs zu Kultur-, Wissens- und Informationsgütern
Resolution der 61. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Berlin, 12. Juli 2001
Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission
Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.
Die weltweit erkennbare Tendenz fortschreitender Informatisierung und damit einhergehender Kommerzialisierung von Inhalten aus den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft droht die bisher bestehenden Ungleichheiten im Zugang und in der Nutzung von Kultur-, Wissens- und Informationsgütern sowie von Lernmaterialien dramatisch zu verstärken.
Die Berechtigung des Interesses der Wirtschaft, kommerziellen Gewinn aus den von ihr in digitaler Form erstellten kulturellen und informationellen Produkten zu erzielen, ist unbestritten. Herstellung, Zugang und Nutzung von kulturellen und informationellen Produkten dürfen sich jedoch nicht ausschließlich an den Möglichkeiten der privatwirtschaftlichen Aneignung und Verwertung orientieren. Grundbildung und Grundinformation müssen weltweit als öffentliche Güter erhalten bzw. erst aufgebaut werden.
Die Deutsche UNESCO-Kommission erinnert daher daran, dass Bewahrung und Förderung der Vielfalt von Kultur- und Wissensgütern und der Zugang zu ihnen für die Entwicklung von freien, selbstbestimmten Menschen und für die Entwicklung von kritischer, demokratischer Öffentlichkeit unabdingbar sind und nicht als nachrangig gegenüber kommerziellen Interessen angesehen werden dürfen.
Appell zur Sicherung kultureller und informationeller Vielfalt und des Zugangs zu Kultur-, Wissens- und Informationsgütern
- Die Deutsche UNESCO-Kommission appelliert an die politisch Verantwortlichen, dass die Erhaltung der kulturellen und informationellen Vielfalt und des Zugangs zu den Kultur- und Wissensgütern auch im Rahmen der anstehenden Verhandlungen um eine neue Weltwirtschaftsordnung (GATS-Verhandlungen) abgesichert bleibt.
- Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert die Informations- und Kulturindustrie und die Informations- und Kulturpolitik auf, zusammen mit den einschlägigen Vermittlungsinstitutionen, wie Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen Informationseinrichtungen, Prinzipien und Maßnahmen zu entwickeln, die von der Gleichberechtigung des privat-verwertenden und des öffentlich-nutzenden Interesses an Wissen und Kultur ausgehen und durch die allseits akzeptable (faire) Praktiken der Entwicklung und des Zugangs zu Wissen und Kultur entstehen können.
- Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert die staatlichen Träger, von den Kommunen bis zum Bund, zusammen mit Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die Voraussetzungen für eine möglichst freizügige, öffentliche Nutzung von Wissen und Information zu schaffen. Dazu sollten verstärkt öffentliche digitale Informationen zugänglich gemacht werden, einerseits über öffentliche Informationsprodukte und Informationsdienstleistungen (z. B. Informations- und Wissensbanken, Kultur- und Wissens-Server, digitale Bibliotheken und den Zugang eröffnende Portale und Gateways), andererseits über die Förderung öffentlich zugänglicher Hardware und Infrastruktur.