Terminhinweis,

UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 30. Juni bis 10. Juli in Aserbaidschan

Drei Nominierungen für Welterbestätten in Deutschland stehen zur Entscheidung an.

Das UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 30. Juni bis 10. Juli 2019 in Baku, Aserbaidschan. In diesem Jahr sind 35 Stätten für die UNESCO-Welterbeliste nominiert. Deutschland hat das Augsburger Wassermanagement-System und gemeinsam mit der Tschechischen Republik die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zur Aufnahme vorgeschlagen. Zudem wird über die Nominierung des Donaulimes beraten, an der Deutschland beteiligt ist.

Das Welterbekomitee befasst sich im Rahmen seiner 43. Sitzung auch mit dem Schutz gefährdeter Welterbestätten und der Weiterentwicklung des Welterbeprogramms. Der Erhaltungszustand von 166 eingeschriebenen Stätten, darunter 54 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes, wird geprüft. Die Tagung wird live im Internet übertragen.

Nominierungen 2019

Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind in diesem Jahr 35 Stätten nominiert, unter anderem Babylon im Irak, die historische Königsstadt Bagan in Myanmar, der Vatnajökull-Nationalpark in Island, die Kulturlandschaft Budj Bim in Australien sowie historische Stätten der Eisenverhüttung in Burkina Faso.

Deutschland ist an folgenden Nominierungen beteiligt:

  • Augsburger Wassermanagement-System
  • Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří (gemeinsamer transnationaler Antrag mit der Tschechischen Republik)
  • Grenzen des Römischen Reiches – Der Donaulimes (Westlicher Abschnitt) (gemeinsamer transnationaler Antrag mit Österreich, der Slowakei und Ungarn)

Erhaltungszustand von Welterbestätten

Das Welterbekomitee wird in diesem Jahr den Erhaltungszustand einiger der insgesamt 1.092 Welterbestätten diskutieren, insbesondere von den 54 Stätten auf der Liste des gefährdeten Welterbes. Zu den Gefährdungsfaktoren für diese Stätten zählen unter anderem bewaffnete Konflikte, der Klimawandel, Naturkatastrophen und Baumaßnahmen. Neben Einzelmaßnahmen wird das Komitee außerdem thematische Programme sowie internationale Finanzierungsprojekte diskutieren, mit denen Staaten beim Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten unterstützt werden sollen.

Das Komitee wird über die Eintragung der folgenden Stätten in die Liste des gefährdeten Welterbes beraten:

Hintergrund

Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Erhaltungszustand der eingeschriebenen Stätten, entwickelt Lösungen für bedrohte Stätten und bespricht die Beiträge des Welterbeprogramms zu Erreichung der Globalen Nachhaltigkeitsziele.

Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.092 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. 44 Welterbestätten befinden sich ganz oder in Teilen in Deutschland. Voraussetzung für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem ein nachgewiesener außergewöhnlicher universeller Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren sowie die jeweilige Stätte wie auch das Welterbe-Programm der Öffentlichkeit zu vermitteln.