Pressemitteilung,

UNESCO-Welterbekomitee beendet 42. Sitzung in Bahrain

Nächste Tagung des Komitees im Juni / Juli 2019 in Baku, Aserbaidschan

Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute im bahrainischen Manama seine diesjährige Sitzung nach zehn Tagen beendet. Im Rahmen der Sitzung hat das Komitee 19 Stätten in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen und eine Stätte erweitert. Unter den neuen Stätten sind aus Deutschland der archäologische Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sowie der Naumburger Dom. Aufgrund akuter Bedrohungen wurden die kenianischen Nationalparks am Turkanasee in die Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen. Das Naturreservat Barriereriff von Belize konnte nach erfolgreichen Schutzmaßnahmen aus der Gefahrenliste ausgetragen werden. Die nächste Sitzung des Welterbekomitees findet im Juni / Juli 2019 in Baku, Aserbaidschan statt.

Die neuen Welterbestätten:

Durch die Aufnahme von 19 neuen Stätten gibt es jetzt insgesamt 1.092 UNESCO-Welterbestätten in 167 Ländern weltweit.

Eine Welterbestätte wurde erweitert:

Gefährdetes Welterbe

  • Nationalparks am Turkanasee, Kenia
    Aufgrund einer Bedrohung durch einen Staudammbau und Bewässerungsprojekte im Nachbarstaat Äthiopien schrieb das Welterbekomitee die Nationalparks am Turkanasee in die Liste des gefährdeten Welterbe ein.
  • Naturreservat Barriereriff von Belize
    Das Barriereriff von Belize war seit 2009 als gefährdet eingestuft und konnte aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen aus der Liste des gefährdeten Erbes gestrichen werden.

54 Stätten sind damit aktuell auf der Liste des gefährdeten Welterbes  verzeichnet.

Hintergrund

Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit Bedrohungen eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.092 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 44 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.

Weitere Informationen

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 60497-42
Mobil: +49 177-4799530
E-Mail: roemer(at)unesco.de