Pressemitteilung,

500 Gäste feierten UNESCO-Welterbestatus des Naumburger Doms

Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission betont herausragende Bedeutung des Doms als Erbe der Menschheit

Mit einem Bürgerfest und einem Festakt hat Naumburg am 21. Oktober 2018 die Aufnahme des Naumburger Doms in die UNESCO-Welterbliste gefeiert. Im Juli 2018 hatte das Welterbekomitee den Dom als 44. Stätte in Deutschland ausgezeichnet. Der Naumburger Dom zählt zu den bedeutendsten Kathedralbauten des Hochmittelalters. Weltbekannt sind die Stifterfiguren des sogenannten Naumburger Meisters im Westchor des Doms, darunter die Uta von Naumburg sowie der Westlettner mit den Passionsreliefs. Das Welterbekomitee würdigte mit seiner Entscheidung die künstlerischen Qualitäten des Doms, die Einblick in Kunst, Architektur und Technologie seiner Zeit geben.

Michelle Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, betonte bei der Übergabe der UNESCO-Urkunde an das Land Sachsen-Anhalt: „Der Naumburger Dom dokumentiert eindrucksvoll, wie wichtig der kulturelle Austausch und die Mobilität von Künstlern für gesellschaftliche und künstlerische Entwicklungen in Europa waren.“

Mit dem Naumburger Dom wurde die fünfte Stätte des Erbes der Menschheit in Sachsen-Anhalt eingetragen, neben der Altstadt von Quedlinburg, dem Bauhaus Dessau, den Lutherstätten in Wittenberg und Eisleben und dem Gartenreich Dessau-Wörlitz.

Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, zeigte sich hocherfreut, dass die Nominierung des Naumburger Doms jetzt erfolgreich war: „Mit Dankbarkeit und Freude haben wir die Entscheidung der UNESCO für Naumburg entgegen genommen. Die Menschen in Sachsen-Anhalt sind sich der herausragenden Bedeutung des Naumburger Doms für diese Region und für die Architekturgeschichte der Menschheit sehr bewusst. Die Landesregierung hat die Erhaltung und Vermittlung dieses einzigartigen Baudenkmals stets in besonderer Weise unterstützt, dies werden wir fortsetzen.“

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, erklärte anlässlich des Festakts: „Die UNESCO hat die universelle Bedeutung des Naumburger Doms anerkannt. Seit ich Präsidentin des Welterbekomitees 2015 in Bonn war, habe ich mich aus großer Überzeugung für die Anerkennung des Naumburger Doms als UNESCO Welterbestätte eingesetzt. Damit ist er Teil des Erbes der Menschheit.“

Zum Naumburger Dom

Der Naumburger Dom wurde in der Zeit zwischen 1213 und etwa 1250 errichtet. Die spätromanisch-frühgotische Architektur der Kathedrale ist bis heute weitgehend unverändert geblieben. Der Innenraum des Doms wird durch zwei Lettner gegliedert. Die beiden Lettner, die im Osten und im Westen das Langhaus begrenzen, bilden hohe Trennwände zwischen dem für die feiernde Gemeinde bestimmten mittleren Teil des Doms und den beiden Chören, die einst der Geistlichkeit vorbehalten waren. Der westliche Chor mit dem Westlettner stellt in seiner Verbindung von Architektur, Plastik und Glasmalerei ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft dar. Aus den Werken im Naumburger Dom ragen die zwölf überlebensgroßen Stifterfiguren des "Naumburger Meisters" heraus, vor allem die Figur der Uta von Naumburg.

Hintergrundinformationen

Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.092 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 44 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.

Weitere Informationen

UNESCO-Welterbe Naumburger Dom

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