Terminhinweis,

UNESCO-Welterbekomitee tagt vom 16. bis 31. Juli

Fünf Vorschläge für Welterbestätten in Deutschland

Die 44. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees findet vom 16. bis zum 31. Juli 2021 online statt. Die Sitzung wird in diesem Jahr aus Fuzhou, China, geleitet. Das Komitee befasst sich mit Nominierungen für die Welterbeliste, dem Erhaltungszustand und Schutz zahlreicher Stätten sowie der Weiterentwicklung des Welterbeprogramms. Die Deutsche UNESCO-Kommission informiert Öffentlichkeit und Medien in Deutschland über den Verlauf und die Entscheidungen der Sitzung. Die Tagung wird live im Internet übertragen.

Nominierungen

Für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt sind mehr als 40 Stätten nominiert, darunter die Regenwälder und Feuchtgebiete der Region Kolchis in Georgien, die Bergbaulandschaft von Roșia Montană in Rumänien und das Anwesen des Landschaftsarchitekten Roberto Burle Marx in Rio de Janeiro, Brasilien.

Deutschland ist an fünf Nominierungen beteiligt:

Bedeutende Kurstädte Europas (gemeinsamer Antrag mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Tschechien)

Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes (westliches Segment) (gemeinsamer Antrag mit Österreich, der Slowakei und Ungarn)

Grenzen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes (gemeinsamer Antrag mit den Niederlanden)

Mathildenhöhe Darmstadt

SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz
 

Gefährdete Stätten

Das Welterbekomitee wird den Erhaltungszustand von 258 Welterbestätten prüfen, insbesondere der 53 Stätten, die zurzeit auf der Liste des gefährdeten Welterbes verzeichnet sind. Sie sind etwa durch bewaffnete Konflikte, den Klimawandel, Naturkatastrophen oder Baumaßnahmen bedroht. Neben Einzelmaßnahmen wird das Komitee über Programme und internationale Finanzierungsprojekte beraten, mit denen Staaten beim Schutz und Erhalt ihrer Welterbestätten unterstützt werden sollen.

Das Komitee wird über die Eintragung der folgenden Stätten in die Liste des gefährdeten Welterbes beraten:

Natur- und Kulturerbe der Ohrid-Region (Albanien, Nordmazedonien)

Great Barrier Reef (Australien)

Nationalparkkomplex W-Arly-Pendjari (Benin, Burkina Faso, Niger)

Venedig und seine Lagune (Italien)

Tal von Kathmandu (Nepal)

Vulkane von Kamtschatka (Russische Föderation)

Budapest mit Donau-Ufern, Burgviertel Buda und Andrássy-Straße (Ungarn)

Das Komitee befasst sich zudem mit der Frage, ob die folgenden Stätten von der Welterbeliste gestrichen werden:

Wildreservat Selous (Tansania)

Liverpool – eine maritime Handelsstadt (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)
 

Hintergrund

Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.121 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. 53 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 46 Welterbestätten.
 

Pressekontakt

Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: @email

Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: @email