Terminhinweis,
UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 14. bis 19. Dezember online
Bauhüttenwesen mit deutscher Beteiligung als gutes Praxisbeispiel für den Erhalt des Immateriellen Kulturerbes nominiert
Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt in diesem Jahr zwischen dem 14. und 19. Dezember erstmals online. Aufgrund der Covid-19-Pandemie findet das Treffen nicht wie ursprünglich geplant in Jamaikas Hauptstadt Kingston statt. Die Konferenz wird live im Internet übertragen.
49 Kulturformen sind 2020 als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit nominiert. Vier davon gelten als dringend erhaltungsbedürftig. Vier gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes sind zur Aufnahme in das gleichnamige UNESCO-Register vorgeschlagen, darunter das Bauhüttenwesen, an dessen Nominierung Deutschland beteiligt ist.
Bundesrepublik an multinationaler Nominierung beteiligt
Bauhütten widmen sich der Errichtung und dem Erhalt von Kathedralen und anderen Sakralbauten. Sie bewahren seit Jahrhunderten traditionelle Bautechniken, Bräuche und Rituale verschiedenster Gewerke. Gemeinsam mit Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz schlägt Deutschland vor, das Bauhüttenwesen in das UNESCO-Register guter Praxisbeispiele aufzunehmen. Das Bauhüttenwesen gilt in Deutschland bereits seit 2018 als beispielhaft für den Erhalt des Immateriellen Kulturerbes.
Für die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit sind in diesem Jahr unter anderem die Saunakultur in Finnland vorgeschlagen, das Uhrmacherhandwerk in Frankreich und der Schweiz, sowie das Schattenboxen Taijiquan in China.
Zwischenstaatlicher UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen.
Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
Dokumente
Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.
Terminübersicht: Vorläufiger Ablaufplan der 15. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses
Nominierungen für die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit: 41 Nominierungen
Nominierungen für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes: Vier Nominierungen
Nominierungen für das UNESCO-Register guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes: Vier Nominierungen
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden.
549 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und der Blaudruck in Deutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn.
Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Stabsstelle Kommunikation
Peter Martin
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