Terminhinweis,

UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 13. bis 18. Dezember

Mehr als 50 Kulturformen für internationale Anerkennung nominiert

Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt in diesem Jahr zwischen dem 13. und 18. Dezember online. Mehr als 50 Kulturformen sind 2021 als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit nominiert. Fünf davon gelten als dringend erhaltungsbedürftig. In die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit könnten in diesem Jahr unter anderem die arabische Kalligraphie, der Tanz und Gesang der Inuit in Grönland und die Trüffeljagd in Italien aufgenommen werden.

Zudem wird über fünf Vorschläge für das UNESCO-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes beraten, darunter das deutsch-dänische Minderheitenmodell. Eine Entscheidung über die gemeinsame Nominierung der Bundesrepublik und Dänemarks könnte laut einer Empfehlung des für die Vorbewertung der Anträge zuständigen Fachkomitees jedoch vertagt werden.

Die Konferenz wird live im Internet übertragen.

Zwischenstaatlicher Ausschuss

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen.

Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine aktive Umsetzung und identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.

Dokumente

Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.

Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.

Terminübersicht

Vorläufiger Ablaufplan der 16. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses

Nominierungen für die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit

45 Nominierungen

Nominierungen für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes

Fünf Nominierungen

Nominierungen für das UNESCO-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes

Fünf Nominierungen

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden.

584 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen in Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz.

Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.

Weitere Informationen

Webseite der 16. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe weltweit

Immaterielles Kulturerbe in Deutschland

Deutsch-dänisches Minderheitenmodell im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Pressekontakt

Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Deutsche UNESCO-Kommission
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de