Pressemitteilung,
Terminhinweis: UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 26. November bis 1. Dezember in Mauritius
Blaudruck als grenzüberschreitendes Immaterielles Kulturerbe der Menschheit nominiert
Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt vom 26. November bis 1. Dezember in Port Louis, Mauritius. In diesem Jahr sind 47 Kulturformen als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit vorgeschlagen, davon gelten sieben als dringend erhaltungsbedürftig, zwei sind Modellprogramme der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Im Rahmen seiner 13. Tagung wird sich der Ausschuss erneut auch mit dem Thema Immaterielles Kulturerbe in Katastrophenfällen, wie etwa Naturkatastrophen oder Konfliktsituationen, befassen. Die Konferenz wird live im Internet übertragen.
47 Nominierungen – Deutschland an multinationaler Nominierung des Blaudrucks beteiligt
Für die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit sind in diesem Jahr unter anderem die Parfumherstellung in Frankreich, der Parrandas-Karneval in Kuba, das Lawinen-Risikomanagement in Österreich und der Schweiz sowie die Reggae-Musik aus Jamaika vorgeschlagen.
Deutschland hat sich an der multinationalen Nominierung der jahrhundertealten Technik der Stoffveredelung, dem Blaudruck, beteiligt. Die Nominierung wurde gemeinsam mit Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei eingereicht. Die handwerklich-künstlerische Technik wird noch heute von jungen Designerinnen und Designern für neueste Mode-Kollektionen in Zusammenarbeit mit Blaudruck-Werkstätten angewandt.
Zwischenstaatlicher UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes.
Bisher sind 399 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der Repräsentativen UNESCO-Liste eingetragen, 52 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 19 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
Presseakkreditierung
Vertreterinnen und Vertreter der Presse sind eingeladen, an der Sitzung des Zwischenstaatlichen UNESCO-Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe teilzunehmen. Die Akkreditierung erfolgt online unter https://ich.unesco.org/en/registration-01006
Dokumente
Alle Arbeitsdokumente des Zwischenstaatlichen Ausschusses sind online verfügbar.
Terminübersicht
Vorläufiger Ablaufplan der 13. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses
Nominierungen für die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Empfehlungen des Bewertungsausschusses für die 40 Nominierungen (inkl. Nominierung „Blaudruck“)
7 Nominierungen für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes
Nominierungen für das UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes
Hintergrundinformationen
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 470 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Orgelbau und die Orgelmusik aus Deutschland, der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Weitere Informationen
Webseite der 13. Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe
Blaudruck-Technik für UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 60497-42
Email: roemer(at)unesco.de