Pressemitteilung,
Karneval in Aalst von Repräsentativer Liste des Immateriellen Kulturerbes gestrichen
UNESCO-Ausschuss verurteilt antisemitische Darstellungen bei Straßenkarneval in Belgien.
Erstmals hat der UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe mit dem Karneval in Aalst, Belgien, eine Tradition von der Repräsentativen Liste des Immateriellen Kulturerbes gestrichen. In den vergangenen Jahren nahmen wiederholt Festwagen mit rassistischen und antisemitischen Darstellungen am Straßenkarneval in der belgischen Stadt teil.
Dies sei weder mit den Grundprinzipien des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes noch mit den in ihrer Charta niedergelegten Werten vereinbar, teilte die UNESCO mit. Sie stehe zu ihren Grundprinzipien der Würde, Gleichheit und des gegenseitigen Respekts und verurteile alle Formen von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit, so die Weltkulturorganisation in einer ersten Stellungnahme.
Nach einhelliger Auffassung des Ausschusses widersprechen die Vorfälle in Aalst insbesondere dem zweiten Artikel der Konvention, wonach nur Kulturformen für die UNESCO-Listen infrage kommen, die den Anspruch gegenseitiger Achtung von Gruppen und Gemeinschaften anerkennen und mit den internationalen Menschenrechtsübereinkommen in Einklang stehen.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss hatte in den vergangenen Tagen über die Aufnahme lebendiger Traditionen, Bräuche und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes beraten. Das Gremium tagt noch bis zum 14. Dezember in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá.
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören bereits der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und der Blaudruck in Deutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen auf die UNESCO-Listen. Bisher sind 463 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste und 64 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Zudem führt die UNESCO ein Register von aktuell 22 Beispielen guter Praxis zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes.
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Stabsstelle Kommunikation
Peter Martin
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de
weitere Informationen
- Mitteilung der UNESCO zur Streichung des Karnevals in Aalst
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