Pressemitteilung,
15 Traditionen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt
UNESCO-Ausschuss stuft zudem drei weitere Kulturformen als bedroht ein
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO hat am Mittwoch 15 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dazu gehören das Laternenfest Yeondeunghoe in Südkorea, das Wettmähen von Kupres in Bosnien und Herzegowina sowie die Uhrmacherkunst aus Frankreich und der Schweiz.
Zwei weitere Kulturformen wurden heute als bedroht eingestuft, darunter die Handweberei in Oberägypten. Bereits gestern hatte das UNESCO-Gremium das Wissen und die Techniken um den Mopa-Mopa-Baum in Kolumbien in die Liste des dringend erhaltensbedürftig Immateriellen Kulturerbes eingeschrieben.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, Bräuchen und Handwerkstechniken in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Er tagt noch bis zum 19. Dezember und entscheidet unter anderem über die Einschreibung des Bauhüttenwesens ins Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes. Aufgrund der Covid-19-Pandemie finden die Beratungen in diesem Jahr erstmals online statt.
In die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes wurde aufgenommen:
Ägypten: Handweberei in Oberägypten
Kolumbien: Pasto Varnish: Traditionelles Wissen und Techniken rund um den Mopa-Mopa-Baum in Putumayo und Nariño
Namibia: Aixan: Überlieferte musikalische Klangkenntnisse und -fähigkeiten
In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:
Algerien, Marokko, Mauretanien, Tunesien: Kenntnisse, Wissen und Praktiken zu Herstellung und Verzehr von Couscous
Argentinien: Chamamé-Tanzstil
Aserbaidschan: Nar Bayrami: Kultur und traditionelle Festlichkeiten um den Granatapfel
Aserbaidschan, Iran, Türkei, Usbekistan: Miniaturkunst
Bosnien und Herzegowina: Wettmähen von Kupres
Republik Korea (Südkorea): Laternenfest Yeondeunghoe
Sambia: Budima-Tanz
Saudi-Arabien, Kuwait: Traditionelle Weberei von Al Sadu
Schweiz, Frankreich: Uhrmacherkunst und Kunstmechanik
Serbien: Handrad-Töpferei im Dorf Zlakusa
Spanien: Los Caballos del Vino: Fest der Weinpferde
Tunesien: Charfia-Fischen auf den Kerkenna-Inseln
Vereinigte Arabische Emirate: Al Aflaj: Traditionelles Bewässerungssystem sowie mündliche Überlieferungen, Wissen und Fähigkeiten zum Bau, zur Wartung und zur gerechten Wasserverteilung
Vereinigte Arabische Emirate, Oman: Kamelrennen: Soziale Praxis und festliches Erbe
Hintergrund
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören bereits der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und der Blaudruck in Deutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen auf die UNESCO-Listen. Bisher sind 478 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste und 67 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Zudem führt die UNESCO ein Register von aktuell 22 Beispielen guter Praxis zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes.
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Stabsstelle Kommunikation
Peter Martin
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de