Pressemitteilung,

14 Traditionen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt

UNESCO-Ausschuss stuft Frühlingsritus Juraŭski Karahod aus Belarus als bedroht ein.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO hat am Mittwoch 14 Formen von überliefertem Wissen und Können in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Dazu gehören der Alpinismus aus Frankreich, Italien und der Schweiz, der mittelalterliche Stadtumgang in Brüssel und die musikalische Tradition des Morna von den Kapverdischen Inseln. Zudem erkannte der Ausschuss den Frühlingsritus Juraŭski Karahod aus Belarus als dringend erhaltungsbedürftig an.

Der UNESCO-Ausschuss berät derzeit über die Aufnahme von lebendigen Traditionen, Bräuchen und Handwerkstechniken in die internationalen Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bereits am Dienstag hatte das Gremium vier traditionelle Fertigkeiten als bedroht eingestuft. Der Ausschuss tagt noch bis zum 14. Dezember in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá.

In die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes wurde aufgenommen:

Belarus: Frühlingsritus Juraŭski Karahod

In die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurden aufgenommen:

Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Kuwait, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästinensische Gebiete, Saudi-Arabien, Sudan, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate: Wissen, Traditionen und Bräuche rund um die Dattelpalme

Armenien: Armenische Schreibkunst und ihre kulturellen Ausdrucksformen

Äthiopien: Äthiopisches Epiphanienfest

Belgien: Stadtumgang in Brüssel

Bolivien: Das Festival der Santísima Trinidad del Señor Jesús del Gran Poder in La Paz

Brasilien: Kultureller Komplex Bumba-meu-boi von Maranhão

Dominikanische Republik: Musik und Tanz der dominikanischen Bachata

Frankreich, Italien, Schweiz: Alpinismus

Griechenland, Italien, Österreich: Transhumanz: Der saisonale Viehwandertrieb im Mittelmeerraum und in den Alpen

Griechenland, Zypern: Byzantinischer Gesang

Iran: Die traditionelle Fertigung und das Spielen der Dotār

Kap Verde: Morna: musikalische Tradition aus Kap Verde

Mexiko, Spanien: Herstellung von Artisanal talavera in Puebla und Tlaxcala (Mexiko) und der Keramik von Talavera de la Reina und El Puente del Arzobispo (Spanien)

Mongolei: Die traditionelle Herstellung von Airag und die damit verbundenen Bräuche
 

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören bereits der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin, Reggae aus Jamaika und der Blaudruck in Deutschland, Österreich, Tschechien, der Slowakei und Ungarn.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen auf die UNESCO-Listen. Bisher sind 443 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen Repräsentativen Liste und 64 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Zudem führt die UNESCO ein Register von aktuell 20 Beispielen guter Praxis zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes.
 

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Stabsstelle Kommunikation
Peter Martin
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E-Mail: martin(at)unesco.de