Pressemitteilung,
Genossenschaftlerin Olga Brandin aus Hamburg ist Kulturtalent
Genossenschaftsidee im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Tausende Kulturtalente in ganz Deutschland erhalten kulturelle Traditionen und gestalten das Immaterielle Kulturerbe. Die Deutsche UNESCO-Kommission stellt ausgewählte Kulturtalente vor, im Monat November: die Genossenschaftlerin Olga Brandin. Sie leitet das Minotauros-Theaterensemble und ist Mitglied im Aufsichtsrat der Genossenschaft Wiese, die Künstlerinnen und Künstlern bezahlbare Probe- und Produktionsräume in Hamburg zur Verfügung stellen wird. Gemeinsam mit mehr als 21 Millionen Genossenschaftsmitgliedern prägt Brandin die Weiterentwicklung der Genossenschaftspraxis in Deutschland. Weltweit wirken etwa 800 Millionen Genossenschaftsmitglieder in über 100 Ländern. Seit 2014 ist die Idee der Genossenschaften im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.
Kulturtalent Olga Brandin (60) erklärt: „Durch die Kulturform der Genossenschaften kommt bürgerschaftliches Engagement im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich fernab von privaten und staatlichen Wirtschaftsformen zum Ausdruck. Die Genossenschaftsidee ist sehr dynamisch und eröffnet weniger privilegierten Bevölkerungsschichten neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. In der Genossenschaft hat jeder eine Stimme, egal ob er nur einen oder mehrere Genossenschaftsanteile hat. Alle begegnen sich also auf Augenhöhe mit dem gemeinsamen Ziel im Blick. Praktisch ist die Genossenschaft das Dach für eine Solidargemeinschaft und Begegnungsstätte. Das Konzept birgt viele Entwicklungsmöglichkeiten."
Die Genossenschaft ist ein allen Interessenten offen stehendes, überkonfessionelles Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung auf Grundlage von Kooperationen. Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründeten Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten genossenschaftlichen Organisationen moderner Prägung in Deutschland. Sie setzten den grundlegenden rechtlichen Rahmen für die Genossenschaft: eine Vereinigung mit nicht geschlossener Mitgliederzahl und gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb, die individuelles Engagement und Selbstbewusstsein stärkt und soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation ermöglicht. Mitglieder werden durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Miteigentümern. Ihre, von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme sichert ihnen Mitbestimmung und die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung zu. Dies ist ein besonderer Ausdruck von Solidarität und gemeinsamer Verantwortung. Die Idee und Praxis der Genossenschaft wurde für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit bei der UNESCO eingereicht. Die Entscheidung über den Vorschlag fällt auf der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses vom 28. November bis 2. Dezember 2016 in Addis Abeba, Äthiopien.
Dezember-Vorschau
Im Dezember stellt die Deutsche UNESCO-Kommission das Kulturtalent Christiane Büttig (32) vor. Sie leitet nicht nur den Universitätschor Dresden, sondern ist auch in der Chorarbeit an der Semperoper und im Dresdner Staatsschauspiel aktiv. Im Interview erklärt sie, wie das Singen sie seit der Kindheit prägt, wie man Kinder und Jugendliche für die Chormusik begeistern und das Immaterielle Kulturerbe "Chormusik in deutschen Amateurchören" pflegen und weitergeben kann.
Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen Immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neu gestaltet.
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Weitere Informationen:
Portraitserie Genossenschaften
Pressekontakt:
Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
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