Gemeinsame Pressemitteilung der Kulturministerkonferenz und der Deutschen UNESCO-Kommission,

Immaterielles Kulturerbe: Aufnahme in Bundesweites Verzeichnis jetzt möglich

Bewerbung um Eintrag in Kulturerbe-Liste bis 31. Oktober möglich

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2023 können Menschen in ganz Deutschland lebendige kulturelle Traditionen und Ausdrucksformen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorschlagen. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Kulturformen aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst derzeit 144 Einträge.

Aufnahmekriterien

Um ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden, müssen die Bewerbungen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Unter anderem sollen die vorgeschlagenen Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln, aber auch inklusiv und wandlungsfähig sein. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind insbesondere Vorschläge willkommen, welche die Reichhaltigkeit städtischer Kultur oder die Prägung Deutschlands als Einwanderungsland sichtbar machen.

Bewerbungsverfahren

Vorschläge müssen zwischen dem 1. April und 31. Oktober 2023 über ein Online-Formular in dem Bundesland eingereicht, in dem die für die Bewerbung verantwortliche Person oder Organisation ansässig ist. Einige Länder verfügen über Beratungsstellen, an die sich interessierte Trägergruppen mit ihren Fragen zum Bewerbungsverfahren ebenso wenden können wie an die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission. An dem anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission beteiligt. Über Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2025 entschieden.
 

Hintergrund

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen sowie gute Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes, die von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen werden.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde die Praxis des Modernen Tanzes in Deutschland in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 2003. Bis heute sind 181 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.
 

Weitere Informationen

Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes 

Aufnahmeverfahren und Bewerbungsunterlagen

Aufnahmekriterien

FAQ Immaterielles Kulturerbe

Doppeljubiläum: 20 Jahre UNESCO-Konvention, 10 Jahre Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
 

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Timm Nikolaus Schulze
Pressesprecher
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de

Deutsche UNESCO-Kommission
Peter Martin
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de

Kulturministerkonferenz
Torsten Heil
Pressesprecher
Telefon: +49 30 25 41 8-462
E-Mail: torsten.heil(at)kmk.org

Immaterielles Kulturerbe feiert Doppeljubiläum

Die UNESCO unterstützt seit 20 Jahren die Weitergabe und den Erhalt lebendiger Traditionen. Deutschland gehört dem UNESCO-Übereinkommen zum Immateriellen Kulturerbe seit 10 Jahren an. Initiativen im ganzen Land feiern 2023 das Doppeljubiläum.

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